Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Anne181 am 27.06.2005, 18:39 Uhr

Kontopfändung bei Sozialhilfe???

Hi!

Grundsätzlich benötigt das Fitnessstudio um überhaupt Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (wie zum Beispiel eine Kontopfändung) einleiten zu können einen Vollstreckungstitel (Zum Beispiel Urteil, Vollstreckungsbescheid). Bei vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen ist dann eine Kontopfändung grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Bei den wiederkehrenden Leistungen ALG II, Kindergeld handelt es sich um Sozialleistungen. Diese sind nach Maßgabe des §55 SGB für die Dauer von sieben Tagen seit der Gutschrift der Überweisung unpfändbar; müssen also innerhalb dieser Frist ausgezahlt werde. nach Ablauf der Frist ist nur noch eine anteilige Freigabe durch das Amtsgericht möglich.


LG
Anne

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.