Geschrieben von Anne181 am 27.06.2005, 18:39 Uhr |
Kontopfändung bei Sozialhilfe???
Hi!
Grundsätzlich benötigt das Fitnessstudio um überhaupt Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (wie zum Beispiel eine Kontopfändung) einleiten zu können einen Vollstreckungstitel (Zum Beispiel Urteil, Vollstreckungsbescheid). Bei vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen ist dann eine Kontopfändung grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Bei den wiederkehrenden Leistungen ALG II, Kindergeld handelt es sich um Sozialleistungen. Diese sind nach Maßgabe des §55 SGB für die Dauer von sieben Tagen seit der Gutschrift der Überweisung unpfändbar; müssen also innerhalb dieser Frist ausgezahlt werde. nach Ablauf der Frist ist nur noch eine anteilige Freigabe durch das Amtsgericht möglich.
LG
Anne
- Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - bianca78 26.06.05, 13:45
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - kleinerRubin 26.06.05, 13:52
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - mamacamilla83 26.06.05, 20:08
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - ninas59 27.06.05, 8:58
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - Anne181 27.06.05, 18:39
Arbeitslosengeld II und Nebenverdienst?! Wer noch?
Home Cash light-Volksbank,wer das macht guck mal bitte!!!
Darf der Kindsvater einfach die Zahlung des Kiga-Beitrags einstellen?
@ralph
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So jetzt habe ich ein Problem und brauche mal ne Entscheidungshilfe