Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kleinerRubin am 26.06.2005, 13:52 Uhr

Kontopfändung bei Sozialhilfe???

Hallo Bianca,

da sie Sozialleistungen bekommt und die nunmal unter der Pfändungsgrenze liegen, ist bei ihr nix zu holen. Sozialleistungen haben innerhalb von 7 Tagen ausbezahlt zu werden, erst ab dem 8 Tag gelten sie als Guthaben und können einbehalten werden. Also am besten das Geld direkt abheben und gut ist.

Kannst aber auch mal hier reinschauen und dich informieren:

www.forum-schuldnerberatung.de

Die können da echt kompetent weiterhelfen ;o)

Grüßle,

Rubinchen

 
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