Geschrieben von kleinerRubin am 26.06.2005, 13:52 Uhr |
Kontopfändung bei Sozialhilfe???
Hallo Bianca,
da sie Sozialleistungen bekommt und die nunmal unter der Pfändungsgrenze liegen, ist bei ihr nix zu holen. Sozialleistungen haben innerhalb von 7 Tagen ausbezahlt zu werden, erst ab dem 8 Tag gelten sie als Guthaben und können einbehalten werden. Also am besten das Geld direkt abheben und gut ist.
Kannst aber auch mal hier reinschauen und dich informieren:
www.forum-schuldnerberatung.de
Die können da echt kompetent weiterhelfen ;o)
Grüßle,
Rubinchen
- Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - bianca78 26.06.05, 13:45
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - kleinerRubin 26.06.05, 13:52
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - mamacamilla83 26.06.05, 20:08
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - ninas59 27.06.05, 8:58
- Re: Kontopfändung bei Sozialhilfe??? - Anne181 27.06.05, 18:39
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