Geschrieben von Pamo am 23.01.2022, 13:23 Uhr |
Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?
Ich ändere meinen Rat:
Wenn ihr so ein gutes Verhältnis habt, dann mach erst mal nichts, bevor du nicht sein Einverständnis für den Umzug in den Westen hast. Zieh schnell und tritt den besser bezahlten Job an. Wechselmodell ist damit nicht mehr möglich.
Und dann lässt du seinen Unterhalt titulieren.
Davon hast du mehr raus und deine Freiheit.
Er hat seine eigenen beruflichen Wünsche genau im Auge. Tu du dasselbe.
- Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Innervision 22.01.22, 10:50
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Pamo 22.01.22, 17:43
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Pamo 22.01.22, 17:45
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Pamo 23.01.22, 13:23
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Phila83 22.01.22, 19:49
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Schnegge89 23.01.22, 11:22
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Pamo 22.01.22, 17:45
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - desireekk 23.01.22, 18:07
- Cool! - Mickymouse 24.01.22, 7:18
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Pamo 24.01.22, 8:59
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Möhrchen 24.01.22, 8:23
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - tonib 27.01.22, 18:56
- Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage? - Pamo 22.01.22, 17:43
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