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Geschrieben von _Grace_ am 14.12.2021, 15:26 Uhr

Umgangsrecht

Hallo zusammen,
mein Sohn ist sieben Jahre und hat seit fünf Jahre keinen Kontakt zu seinem Vater ( er hat sich nicht mehr gemeldet und auch nicht reagiert). Vor zwei Jahre bin ich mit Einverständnis des Jugendamts knapp 300 km weggezogen, zu meinem neuen Partner. Mein Sohn weiß alles, ich bin ehrlich zu ihm. Für meinen Partner ist es sein Sohn, er macht keinen unterscheiden zwischen Ihm und unsere gemeinsamen Tochter. Mein Sohn geht in die Schule. Wie läuft es da mit dem
Umgang zu seinem leiblichen Vater ? Mein Sohn kennt ihn nur vom sagen. Er hat keinen Bezug zu ihm und ich versuche ihn da locker ran zuhören. Hatte jemand eine ähnliche Situation ? Wie habt ihr das geregelt ? Was muss ich beachten ? ich will nichts Böses, nur ein paar Tipps was meine Pflichten sind und was ich muss und was nicht . Es liegen doch ca.300km zwischen uns. Viele Grüße und danke im Voraus

 
8 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von zwergchen1984 am 14.12.2021, 16:46 Uhr

Ähm... Du bist vor 2 Jahren weggezogen und fragst jetzt wegen dem Umgang. Gab es da eine Veränderung seitens des KV? Fordert er den Umgang?

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Re: Umgangsrecht

Antwort von _Grace_ am 14.12.2021, 17:03 Uhr

Es gab von seiner Seite bis jetzt nicht. Die Dame von Jugendamt meinte nur, dass er auf sie wirkt als würde er gerne Kontakt haben. Er hätte es angemerkt.Mehr hatte sie mir nicht gesagt.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Pamo am 14.12.2021, 17:03 Uhr

Die Kosten des Umgangs liegen beim Umgangsberechtigte. D.h. der Vater muss die Fahrt bzw Transport übernehmen - wenn er denn Umgang will. Ausser ein Familiengericht entscheidet etwas anderes. Will der Vater denn jetzt Umgang?

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Re: Umgangsrecht

Antwort von _Grace_ am 14.12.2021, 17:10 Uhr

Ich habe am kommenden Montag ein Gespräch telefonisch da möchte ich das noch klären. Er hat sich nicht gemeldet bei mir. Ich möchte nur wissen was auf mich so zukommt.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Pamo am 14.12.2021, 17:38 Uhr

Gar nichts kommt auf dich zu. Wenn der Mann keinen Umgang will, dann wird auch nichts passieren. Was die Mitarbeiterin vom Jugendamt denkt, ist erst mal nicht relevant.

Ich würde mich damit beschäftigen, wenn das Thema aktuell wird. Wenn er sich meldet und Kontakt mit seinem Kind will, dann besprecht ihr zusammen, wie das langsam aufgebaut werden kann. Er würde dann erst mal öfter für kurze Zeit kommen, ggfs wäre das Jugendamt oder du bei den Begegnungen dabei. Irgendwann könnte er das Kind über das Wochenende mitnehmen. Aber das wird womöglich niemals geschehen, da der Mann sich seit 2 Jahren nicht gemeldet hat...

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Re: Umgangsrecht

Antwort von _Grace_ am 14.12.2021, 17:51 Uhr

Ja sogar seit fünf Jahren… vielen Dank

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Re: Umgangsrecht

Antwort von wolfsfrau am 16.12.2021, 12:24 Uhr

Da würde ich mir auch nicht den Kopf zerbrechen.
So lange es nur so auf die Mitarbeiterin wirkt, als ob er Umgang haben möchte.
Er muss es klar äußern. Und dann würde ich mich mit dem Jugendamt zusammen setzen.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von auf der Reise am 19.12.2021, 1:14 Uhr

Äh... ich finde es trotzdem richtig, daß Du Dir Gedanken machst, was Dein Sohn (!) möchte, jenseits aller "Rechte". Hier geht's doch gar nicht um das Jugendamt. Sondern: Wenn Dein Sohn möchte, wirst Du doch versuchen, daß er Kontakt zum Vater hat... oder etwa nicht? Wenn der Vater dann nicht möchte, traurig genug für den Sohn! Und sollte der Vater nicht zahlen wollen, Du aber nicht müssen... sagst Du Deinem Sohn dann: Ja, weißt Du, Du könntest zwar Deinen Vater kennenlernen, aber weder er noch ich wollen das bezahlen?! Vielleicht noch mit Hinweis auf irgendeine Rechtslage??

Ich würde meinen Sohn fragen, was er möchte. Wenn es wirklich sein Wunsch ist, den Vater kennenzulernen, würde auch ich mich einsetzen, bevor es "nur" am Geld scheitert. (Du wirst ja vermutlich noch Freunde an Deinem alten Wohnort haben? Vielleicht kannst Du die mal besuchen und Deinen Sohn mitnehmen, so daß er dann auch "mal" seinen Vater sehen kann?)

... insofern wäre für mich die Frage: Was will Dein Sohn? Und hat er den Eindruck, daß Du seine Wünsche offen anhörst und nicht von ihm "erwartest", daß er seinen Vater nicht mehr sehen will, weil er ja jetzt einen neuen (besseren?) habe? Ggf. mal jemand anderen vorfühlen lassen... z.B. eine gute Freundin oder Erzieherin, jedenfalls keinen aus der Familie? [Umgekehrt kann genauso eine suggestive Erwartungshaltung beim Jugendamt entstanden sein.] Also klären, was Dein Sohn *wirklich* will.

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