Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Berlin! am 12.12.2021, 16:51 Uhr

Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

4 Jahre ist arg früh.
Die Aussagen so junger Kinder sind in aller Regel rein juristisch betrachtet (!) nicht viel wert.
Dein Anwalt wird das auch so dem Gericht mitteilen: das Kind ist erst 4 und von der Aussagesituation überfordert, das Gericht möge bitte die Ladung überdenken.

Wenn so ein kleines Kind aussagen müssen/angehört werden soll, dann eigentlich immer in einem extra Raum, zB wird das dann aufgezeichnet.
das ist der sehr abhängig von Gericht und von der Richterin.

 
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