Angie92
Hallo Leute ich hab mal eine frage, Und zwar geht es um den kinderfreibetrag. Der Vater von meiner Tochter hat anscheinend eine neue Arbeitsstelle. Jetzt möchte er die Geburtsurkunde, das er diese 0.5 kinderfreibetrag bekommt. Er hat Jahre lang kein Unterhalt bezahlt, jetzt wenn er wider arbeiten geht, bezahlt er wieder, weiß aber noch nicht wie viel. Der volle Betrag wird es nicht sein, denke sogar weniger wie der jetzige Unterhaltvorschuss. Werde mich da aber noch bei der Unterhaltsstelle noch informieren. Er hat auch meine Tochter nie zu Besuch , er wohnt 700 km weit weg. Wirklich viel Kontakt haben die beiden nicht. Jetzt ist die große Frage, hat er Anspruch drauf? Er hat auch keinen Sorgerecht. Ich finde es halt nicht richtig.
mela_mit_alex
Antwort auf Beitrag von Angie92
ja , da hat er anspruch drauf. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-ist-der-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-und-nicht-verheirateten-eltern--125202
Angie92
Antwort auf Beitrag von mela_mit_alex
Hallo mela_mit_alex, da steht: seine Unterhaltsverpflichtung gar nicht oder nicht zu mindestens 75 % erfüllt Das wird er nicht erfüllen. Wie ich schon sagte ich finde es nicht richtig, da er meine Tochter nie hat, er bezahlt weder essen,noch Kleider oder sonst irgendwas. Das bezahle ich alles. Wäre es umgekehrt würde ich nichts sagen. Aber da das nicht der Fall ist, sollte so was nicht sein.
KKM
Antwort auf Beitrag von Angie92
Bei uns ist es so, dass Ex den Steuerfreibetrag hat. Bei der Einkommensteuererklärung habe ichnden vollen Freibetrag bezahlt und angekreuzt, dass Ex nicht den vollen Unterhalt zahlt. Daraufhin wurde mir der ganze Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung zuerkannt.
Möhrchen
Antwort auf Beitrag von Angie92
So habe ich das auch gelesen. ich wäre da ganz pragmatisch: Er kann den halben Freibetrag gerne haben, wenn er vorher einen entsprechenden Titel mit mindestens 75% - besser noch 100% unterschreibt.
kevome*
Antwort auf Beitrag von Angie92
ich würde mir das gut überlegen. Steuerlich ist es fast immer günstiger, wenn man nur den vollen Freibetrag für Erziehung/Betreuung beantragt, weil das Kind nur bei einem selbst gemeldet ist. Dann wird nämlich auch nur das halbe Kindergeld bei der Günstigerprüfung berücksichtigt und es gibt deutlich mehr Geld zurück. Bei vollem Freibetrag wird auch das volle Kindergeld gegengerechnet und das ist in jeder Konstellation, die ich gerechnet habe deutlich schlechter
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