Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pattaraci am 15.12.2021, 5:14 Uhr

Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Da sich das Gesetz geändert hat, werden künftig ab 1.1.2022 alle Kinder angehört, auch Babys. Bisher ist die Anhörung ab 4 J ein muss aufgrund der Rechtsprechung des BGH. In der Anhörung passiert nichts schlimmes, kein Grund sich zu viele Sorgen zu machen, es ist ein Gespräch und wenn das Kind nichts sagt, ist es eben so

 
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