Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gnom12345 am 21.11.2021, 14:00 Uhr

Allein

Naja seit Freitag bin ich nun alleine mit meiner Schwangerschaft, der vater hat sich von mir getrennt mit den Worten das wir nicht zusammen passen,fällt ihn ja früh ein nun macht er mir das Leben schwer mit Aussagen wie" ich Klage mein Recht ein,dass Kind bekommt meinen nachnamen usw und er will das Baby jedes Wochenende haben auch über Nacht und ich soll nicht stillen ,es wird mit der Flasche aufgezogen...ja er ist unreif alleine die Aussage mit der Flasche

Ich bin am überlegen die vaterschaftsanerkennung erstmal nicht zu machen um mir jegliches Theater zu ersparen jemand erfahrungen damit?

 
14 Antworten:

Re: Allein

Antwort von ZoeSophia am 21.11.2021, 14:15 Uhr

Doch, denn er soll zahlen für das Kind!! Aber du musst ganz weit weg von ihm ziehen, bevor das Kind geboren ist. Dann zeigt sich dann wie viel tatsächliche Interesse er immer noch am Kind hat, wenn er dich nicht mehr direkt ärgern und bedrohen kann. Denn wenn es ihm dann immernoch ach so wichtig ist, sein Kind jedes Wochenende bei sich zu haben, muss er seinen Arsch dann auch ein wenig bewegen….

Schaffe eine Distanz zwischen euch, reagiere af keine Bdrohungen von ihm, kommuniziere nicht mehr mündlich sondern nur noch schriftlich mit ihm (Dokumentieren von Bedrohungen/Beleidigungen/Forderungen), such dir Hilfe bei Beratungsstellen/Anwalt, und lass dich nicht Einschüchtern von viel Blabla… Er hat nicht nur Rechte (und diese sind nicht frei definierbar durch ihn) sondern auch Pflichten!!

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Re: Allein

Antwort von Gnom12345 am 21.11.2021, 14:18 Uhr

Ja gestern drohte er mir wenn ich nicht mehr reagieren wird er vor meiner Tür stehen und sich Zutritt mit Hilfe eines Steines beschaffen....ich habe ihn blockiert aber mache mir nun echt Sorgen wie das alles werden soll wenn er jetzt schon so im roten dreht

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Re: Allein

Antwort von Pamo am 21.11.2021, 16:46 Uhr

Dein Ex redet Stuss. Er hat keine Ahnung vom geltenden Recht, offensichtlich.

Da ihr nicht verheiratet seid, bestimmst du allein, wie der Vor- und Nachname des Kindes lautet. Du und das Kind allein bestimmt auch, ob und wie lange es gestillt wird.

Seine Rechte beschränken sich darauf, nach der Geburt den Umgang mit dem Kind zu pflegen und zwar genau so, wie es für das Kind gut ist. Das wird dann vermutlich öfters mal ein kurzer Spaziergang um den Block sein.

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Re: Allein

Antwort von Pamo am 21.11.2021, 16:56 Uhr

Bei jeder einzelnen dieser asozialen Aktionen: zur Polizei und Anzeige erstatten.

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Ich hoffe...

Antwort von Limayaya am 22.11.2021, 12:46 Uhr

...er war wenigstens blöd genug, dir solche Drohungen per WhatsApp, Mail, ect. zuzuschicken....

Ist immer schick, wenn man sowas dann der Polizei bzw. ggf. dann mal dem Jugendamt zeigen kann...

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Re: Ich hoffe...

Antwort von taram am 22.11.2021, 16:19 Uhr

Interessiert das JA und die Polizei doch wenig, was da dokumentiert ist...der braucht nur beim JA sitzen...tut mir alles so leid, ich war überfordert und und und. Ich schwöre Besserung, passiert nie wieder und ihm wird eine Chance gegeben. Der arme Kerl war halt überfordert mit der Situation. Und das ganz schlimme an der Sache ist, das kann sich 10x mal wiederholen...erst Bedrohungen und und und und dann kommt das Mitleidstour und wieder und wieder wird ihm eine Chance gegeben.

Ich tendiere die erste Antwort hier, umzusetzen. Geh fort, weit, so weit du nur kannst solange er kein Sorgerecht hat

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Re: Ich hoffe...

Antwort von Limayaya am 22.11.2021, 16:59 Uhr

natürlich, JETZT interessiert es das JA noch wenig....

Aber die Polizei, wenn die sowas sehen. Die gehen dann schon mal hin, sprechen unter Umständen auch einen Platzverweis aus...es geht einfach darum, dem Kerle zu zeigen, dass man diese Spielchen nicht mit sich spielen lässt.

Natürlich hast du generell recht: weg ziehen, am besten noch VOR der Geburt, dass er gar nicht auf die Idee kommt, womöglich dann im KH aufzutauchen und einen auf Kümmerpapa zu machen, ist das Beste.
Und natürlich: noch bevor er irgendwo hin marschieren kann und das GSR beantragen gleich mal alles dingfest machen, wie Ausweis beantragen, Bankkonto anlegen, Taufe (falls gewünscht...)....

Aber: zum Wegziehen brauchts auch Mut! Es ist ja auch für die werdende Mutter ein großer Schritt, irgendwo anderst neu anzufangen. evt. neue Arbeit suchen, neuen Freundeskreis ect....ich verstehe, dass das nicht jede Schwangere packt.

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Re: Allein

Antwort von TRB am 22.11.2021, 18:16 Uhr

Hallo ,
Er wird definitiv das geteiltes Sorgerecht beantragen .
Zieh weit weg bevor das Kind kommt .

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Re: Allein

Antwort von Schniesenase am 23.11.2021, 0:14 Uhr

Ergänzung zum Thema "Wegziehen": Wenn das Kind da ist, kannst Du nicht mehr so ohne Weiteres wegziehen. Dann kann er das verhindern. Darum besser jetzt wegziehen.

Man kann überall neu anfangen. Mit Baby kommt man ja auch schnell mit anderen Müttern in Kontakt. Vielleicht irgendwohin, wo noch Familie wohnt. Günstig wohnt man übrigens im schönen Friesland und rund um die dortige Nordseeküste Richtung Osten. :-) Bestimmt gibt es noch andere Orte, wo man nicht so viel Miete bezahlen muss.

Alles Gute für Dich und Dein Baby!

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Natürlich kann sie auch noch mit Baby umziehen!

Antwort von Limayaya am 23.11.2021, 18:53 Uhr

Sie war nicht mit dem KV verheiratet, hat also per Gesetz nach der Geburt erst mal das alleinige Sorgerecht und somit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Schwierig wird es erst, wenn der KV das gemeinsame Sorgerecht beantragt und dieses auch zugesprochen bekommt. d.h.: ein evt. Umzug sollte natürlich bald nach der Entbindung statt finden.

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Re: Natürlich kann sie auch noch mit Baby umziehen!

Antwort von Schniesenase am 23.11.2021, 23:06 Uhr

Das stimmt, aber wer weiß, wie das mit Baby nach der Geburt ist. Was ist, wenn die Geburt nicht so einfach ist, das Kind noch länger im KH bleiben muss, oder sie?

Wenn der Vater sich dann entschließt, umgehend das GSR zu beantragen, soll sie dann noch im Wochenbett sehen, wie sie sich davonmacht? Das ist viel schwieriger, wenn das Baby da ist, Hormondowns, Geburtsnachwehen, Schlaflosigkeit, ggf. Stillen muss in Ruhe klappen usw. Insofern kann sie JETZT umziehen, jetzt am neuen Wohnort erste Kontakte zu ggf. auch Wellcome oder so knüpfen, damit sie dann Hilfe hat. Danach ist das eine ganz andere Nummer, mit Minibaby, Schlafmangel, ohne Unterstützung möglicherweise usw. Jetzt muss sie nur sich selbst und die wichtigsten Dinge bewegen. Man braucht nicht viel zum Leben, wenn man aber doch selbstbestimmt und frei leben kann.

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Re: Natürlich kann sie auch noch mit Baby umziehen!

Antwort von Limayaya am 24.11.2021, 13:03 Uhr

"Wenn das Kind da ist, kannst Du nicht mehr so ohne Weiteres wegziehen. Dann kann er das verhindern."

auf diese Aussage bezog sich meine Richtigstellung und auf nix anderes.

Natürlich ist das Handling mit Baby evt. schwieriger....es kann aber auch vor der Geburt, im letzten Schwangerschaftdrittel genauso schwierig, wenn nicht gar schwieriger sein.

Das alles kann nur die AP für sich entscheiden, da können wir nicht in sie reinkucken.

Aber: ganz so schnell geht es mit dem GSR nicht. Also, nur weil Mutter und/oder Kind ein paar Tage länger im KH bleiben müssen, muss sie nicht um ihre "Freiheit" fürchten.
Bei einem derart übergriffigen Vater würde ich eh vermeiden, ihn von der Geburt zu unterrichten.
Ich würde ihn als Vater angeben, den Rest sollen die Behörden übernehmen. Dann brauchen die ja erst mal ein paar Tage, bis sie ihn angeschrieben haben, ob er die Vaterschaft anerkennt und erst wenn er rechtlich dann anerkannt hat und eingetragen ist, kann er überhaupt erst los und GSR beantragen.

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Limayaya

Antwort von taram am 26.11.2021, 12:37 Uhr

Ich weiß, dass es schwer ist, ist halt leichter gesagt, wenn man so was alles hinter sich hat und damit nicht mehr konfrontiert ist. Aber als Geschädigte, kann ich nur sagen, lauf - lauf - lauf weg so lange es noch geht

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Re: Allein

Antwort von Quack123 am 19.10.2023, 18:49 Uhr

falls ihr nicht verheiratet seid, hast du das alleinige Sorgerecht.
Bei der Geburt zwar den Vater angeben wegen Unterhalt, aber dem gemeinsamen Sorgerecht widersprechen bzw ablehnen. Falls ihr verheiratet sied, wird es komplizierter.

und ja Drohungen sammeln und aufheben. Der Ex Meiner Frau hat auch massiv gedroht, allerdings ein gutes stück heftiger, da war das Jugendamt und das Gericht dann knall hart und hat ihm nur noch begleiteten Umgang gewährt, das war ihm dann zu peinlich und er hat diesen niemals wahrgenommen

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