Geschrieben von Sabri am 29.11.2003, 12:53 Uhr |
Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?
Hallo!
Den Unterhalt für euer Kind wird er mit Sicherheit zahlen müssen. Wenn er diese Einsicht nicht hat, gehst du am besten zum Jugendamt, lässt eine Beistandsschaft einrichten und die kümmern ich (vorausgesetzt dort sitzen nicht solche Schnachnasen wie hier in K) um den Unterhalt.
Beim Unterhalt für dich (auch bei Unverheitateten oder Eltern, die nie zusammengelebt haben bis zum dritten Geburtstag des Kindes) wird es schon schwieriger. Den kannst du, wenn er nicht freiwillig zahlt, nur über einen Anwalt eintreiben. Bis du aber das Geld bekommst, kann es dauern und in der Zwischenzeit musst du dann eh, wenn du kein Geld auf der hohen Kante hast, zum Sozialamt gehen. Außerdem wirst du wahrscheinlich eh nicht so viel Betreuungsunterhalt bekommen, dass ihr davon leben könnt. Wahrscheinlicher ist eh, dass du wenig oder nichts bekommst, ich kenne mittlerweile viele alleinerziehende Frauen mit Baby oder Kleinkind, aber darunter keine, die Unterhalt für sich bekommt, ist also wohl eher die Ausnahme.
Schlauer ist es da, seine Verdienstbescheinigungen und seine Einkommenssteuererklärung anzufordern (wenn er sie dir nicht freiwillig gibt mit Hilfe eines Anwalts, oder vielleicht findest du noch schnellere Wege, an diese Unterlagen zu kommen, was Beamte verdienen ist auch nicht so schwer herauszubekommen, wenn du Dienstherr, Besoldungsgruppe und Dienstalter weißt), durch einen Anwalt den ungefähren Unterhalt berechnen lassen, ihm dieser schriftlich zukommen zu lassen und ihm dann nach einigen Tagen Bedenkzeit ein "Friedensangebot" zu unterbreiten so nach dem Motto: Du zahlst etwas weniger Unterhalt als du müsstest, wir sparen uns weitere Anwaltskosten, dafür nimmst du verbindlich und zuverlässig das Kind so und so oft, damit ich noch etwas Geld dazuverdienen kann und wir nicht zum Sozialamt müssen.
Wenn er wirklich so ein schlaues Kerlchen ist, wird er darauf eingehen, alles andere sind die dummen Sprüche eines Mannes,der das Gefühl hat, der Boden wird ihm unter den Füßen weggezogen.
Viel Glück und eine gute Portion Gelassenheit!
Gruß, Sabri
- Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - anna33 27.11.03, 22:04
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - Rob 27.11.03, 22:32
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - anna33 27.11.03, 22:58
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - berita 28.11.03, 1:03
- Rabenvögel?!?! - RainerM 28.11.03, 8:29
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - Rob 28.11.03, 23:23
- @rob - berita 29.11.03, 18:37
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - berita 28.11.03, 1:03
- ... und dein Beitrag stößt bei mir sauer auf! - Sabri 29.11.03, 11:49
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - anna33 27.11.03, 22:58
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - Sabri 29.11.03, 12:53
- Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken? - Rob 27.11.03, 22:32
@ Bikermouse wegen Anwalt
Gibt es alleinerziehende Mami´s oder Papis aus Köln und Umgebung
WEr kennt sich mit Sozi aus,ich habe Weihnachtsgeld gekriegt
Weihnachten-Das Fest der ...Liebe?!-
Ich glaub ich verzweifel
Weihnachten allein mit 1 Kind - wie "Feiern" ?
Unterhalt soll runtergesetzt werden -> Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt??
Zu den klamotten@ kalibra