Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Stephie und Mina am 12.07.2004, 11:54 Uhr

Kann ich ihm das umgangsrecht verbieten??

Ich denke, Du solltest auf jeden Fall mal Infos beim JA oder bei einem RA einholen.
Er ist ja vorbestraft, da gibts ja Beweise (Gerichtsurteil).
Da er nicht in der Geburtsurkunde steht, hat er erstmall kein Recht, soweit ich weiss.
Wenn er das einklagt mit Vaterschaftstest und so, dann muss er das zahlen und ist auch Unterhaltspflichtig.
Ob er das will ist ja eine andere sache.
Wenn Du absolut keinen Kontakt mehr willst mit ihm, dann koenntest Du doch behaupten, das Kind sei nicht von ihm.
Da moegen mich manche verurteilen, aber um Dich und Dein Kind zu schuetzen ist die Notluege wohl erlaubt.
Und das mit dem Recht der Vater ist immer so eine Sache.
Sie haben immer Rechte, die Pflichten erfuellen sie jedoch aeusserst sporadisch.
LG

 
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