Geschrieben von dole am 08.07.2004, 21:24 Uhr |
Vollen Unterhalt einfordern ?
Hallo, mal wieder ne Frage.
Möchte nun endlich den Antrag auf Wohngeld stellen, dau habe ich folgende Frage.
Mein Mann und ich haben uns außergerichtlich auf einen gewissen Betrag als Unterhaltszahlungen geeinigt. Bei diesen Zahlungen liege ich etwas unter dem was mir meine Anwältin ausgerechnet hat, was mir zustehen würde.
Wie ist das jetzt wenn ich Wohngeld beantrage, muß da der Unterhalt gerichtlich festgelegt worden sein oder ist das so ok wenn man sich friedlich einigt ?
Ich hoffe jemand von Euch kann mir helfen
Gruß Doris
Re: Vollen Unterhalt einfordern ?
Antwort von Noki am 08.07.2004, 23:00 Uhr
Hallo Dole,
ich kann mir nicht vorstellen, dass Du wegen dem Wohngeld den vollen Betrag einfordern mußt. Bei mir wollte das Amt meine Kontoauszüge sehen, aus denen der Unterhaltsbetrag hervorging und gut wars.
Gruß
Noki