Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sweety19 am 10.07.2004, 21:27 Uhr

Kann ich ihm das umgangsrecht verbieten??

Ja hallo erstmal,
ich habe mich mal in eurem forum durchgelesen und wollte jetzt auch mal was fragen...

...meine tochter ist jetzt 1 jahr alt, beim amt habe ich keinen vater angegeben, weil es mir unangenehm ist zu sagen das er in der JVA sitzt. von daher bekomme ich erstmal unterhalt vom Sozi, nunja jetzt kommt er im dezember raus und will seine tochter sehen.

ich habe ihm gesagt das ich das nicht will und er meint er hat n recht darauf.
hmm...er wil lsie zwar sehen aber kein unterhalt zahelne,

ich habe angst wenn ich ihm mein kind anvertraue denn er saß ja schließlich wegen schwerer körperverltzung gegen eines minderjährigen jetzt 2 jahre ein. kann ich mich absichern dagegen?

meine jetzt ds er zwar unterhalt zahlt aber er die kleine nicht sehen darf!??"?? ich bitte um antwort es ist mir scht sehr wichtig.

Danke und schöne Grüße aus
NRW

 
10 Antworten:

Re: Kann ich ihm das umgangsrecht verbieten??

Antwort von sivi82 am 11.07.2004, 10:12 Uhr

Hi,
ich würde einfach mal das Jugendamt fragen.
Bei mir ist es so, dass mein Noch-Ehemann zwar das Sorgerecht hat, ich ihm aber den Umgang verweigern kann. Er könnte zum Gericht gehen und ein Umgangsrecht einklagen.So meine Anwältin. Würde er die Kinder mir einfach "wegnehmen" ist es keine Kindesentführung. Bei dir sieht es wahrscheinlich anders aus, weil er ja noch nicht mal sorgeberechtigt ist. Frag beim Jugendamt nach! Die sollten dort echt bescheid wissen. Oder aber du fragst einen Anwalt für Familienrecht.
LG Sylvia

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Re: Kann ich ihm das umgangsrecht verbieten??

Antwort von mama von eric am 11.07.2004, 13:54 Uhr

hallo
solange der vater nicht auf der geburtsurkunde existiert hat er ja die vaterschaft nicht anerkannt und hat meines wissens kein anspruch darauf das kind zu sehen. sollte er aber auf der geburtsurkunde stehen und somit die vaterschaft anerkennen dann hat er auch ein besuchsrecht und ohne gründe kann man ihm das nicht so einfach verwehren.
gruss anja

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nachtrag:

Antwort von mama von eric am 11.07.2004, 14:01 Uhr

wenn er die vaterschaft anerkannt hat, dann wird sein einkommen überprüft und ggf. wird er unterhalt zahlen müssen.
ich meine hast du einen plausiblen grund ihm das besuchsrecht zu verwehren(hat er dich geschlagen, hat er euch gedroht etc)?abgesehen davon hat dein kind ein recht darauf seinen vater kennenzulernen. und sei froh das der kindsvater interesse an seinem kind hat. Wir haben ein ganz anderes exemplar,leider.ihr könntet euch ja auch in einem cafe (also einem neutralen ort treffen). aber iwe gesagt, nur sehen wollen und keine pflichten in kauf nehmen das geht nicht. als vater hat man rechte und pflichten.nur das schöne kann man sich nicht rauspicken.
gruss anja

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Re: Kann ich ihm das umgangsrecht verbieten??

Antwort von mamivonrené am 11.07.2004, 14:52 Uhr

Wie meine Vorrednerin bereits gesagt hat muss er sobald er die Vaterschaft anerkennt, oder sie ihm nachgewiesen wird zahlen - da kommt er nicht rum.
Das mit dem Besuchsrecht ist so eine Sache.
Wie auch schon bereits erwähnt, kannst du es ihm nicht ohne triftigen Grund wegnehmen.
Du sagst er sei aber schon wegen Körperverletzung Minderjähriger eingesessen - also ist das Besuchsrecht auch kein Thema mehr.
Wenn du das dem JA oder dem Richter sagst, kann ich mir nicht vorstellen, dass es Probleme gibt.

Kann deine Entscheidung sehr gut verstehen.

Gruß
Sammy

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Re: Kann ich ihm das umgangsrecht verbieten??

Antwort von n_tim am 11.07.2004, 21:18 Uhr

Hallo

Ich hatte mit meinen Anwalt auch mal über Gründe geredet , die dazu führen das kein Umgang stattfindet. Er brachte mir ein Beispiel aus seiner Praxis:
Ein Mann der wegen Mord sahs durfte trotzdem sein Kind sehen, da er nicht das Kind bedrohte oder ihr schadete.
Seine Frau wollte dies auch verhindern ohne Erfolg.

Lg Nicole

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Re: Kann ich ihm das umgangsrecht verbieten??

Antwort von Stephie und Mina am 12.07.2004, 11:54 Uhr

Ich denke, Du solltest auf jeden Fall mal Infos beim JA oder bei einem RA einholen.
Er ist ja vorbestraft, da gibts ja Beweise (Gerichtsurteil).
Da er nicht in der Geburtsurkunde steht, hat er erstmall kein Recht, soweit ich weiss.
Wenn er das einklagt mit Vaterschaftstest und so, dann muss er das zahlen und ist auch Unterhaltspflichtig.
Ob er das will ist ja eine andere sache.
Wenn Du absolut keinen Kontakt mehr willst mit ihm, dann koenntest Du doch behaupten, das Kind sei nicht von ihm.
Da moegen mich manche verurteilen, aber um Dich und Dein Kind zu schuetzen ist die Notluege wohl erlaubt.
Und das mit dem Recht der Vater ist immer so eine Sache.
Sie haben immer Rechte, die Pflichten erfuellen sie jedoch aeusserst sporadisch.
LG

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Na, da ist ja die Ungangsverhinderungsfraktion wieder fast untwer sich...

Antwort von Rob am 12.07.2004, 12:33 Uhr

... und lässt sich tausend Gründe einfallen warum das Kind ohne Vater aufwachsen soll. Die allerdings allesamt als kaum getarnter Egoismus zu durchschauen sind.
Der Unwille der Mutti ist aber keinen ausreichenden Grund, denn Umgang ist ein Recht des Vaters UND ein Recht des Kindes.
Und kommt mir bloß nicht damit, irgendwelche Stories nachzuschieben, von wegen er hat irgendwann mal irgendeine Exfreundin geschlagen oder was auch immer!
Wenn es handfeste Gründe gibt, dann gehören die im Anfangsposting!
Diemal ohne Gruß, denn mich kotzt diese Haltung an!

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nee nee stop Rob.

Antwort von mama von eric am 12.07.2004, 13:31 Uhr

ganz so stimmts ja auch nicht. ich habe ihr gesagtdas sie ihm nicht ohne weiteren grund den umgang verbieten kann.ich hab auch geschrieben das das kind ein recht auf seinen vater hat.
also ich hoffe du meinst mit der (ich zitiere dich mal) "umgangsverhinderungsfraktion" nichtmich. denn ich finde auch das der vater das recht hat sein kind zu sehen.
gruss anja

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Reg mächtig auf......

Antwort von bikermouse66 am 12.07.2004, 15:14 Uhr

Sag mal bitte, Deine Tochter ist 1 Jahr alt. Der Vater Deiner Tochter hat 2 Jahre Haft bekommen. Rechnen wir also mal. Für Sex mit Dir war er ok und DU hattest keine Angst vor ihm, aber seine Tochter darf er nicht sehen??? Hallo??? Sorry, aber das ist mir zu hoch. Warum soll er kein guter Vater sein? Nur mal so am Rande erwähnt, mein Freund hat eine lange Haftstrafe hinter sich. So manche Frau hier würde wohl schreiend wegrennen. Unser gemeinsamer Sohn ist heute 3 Wochen alt und mein erster Sohn, nicht von ihm, wird am Mittwoch 4 Jahre alt. Mein Freund steht nachts für die Kinder auf, spielt mit dem Großen, füttert den Kleinen, die Zwerge sind das Größte für ihn. Einen besseren Vater für die Jungs könnte ich kaum finden. Denk mal darüber nach, was Du Deiner Tochter und ihrem Vater unter Umständen verweigerst. Gib ihnen wenigstens eine Chnace.

Übrigens sind Unterhalt und Umgang zwei nicht koppelbare Dinge. Dafür, daß Du ihn beim JA nicht angegeben hast, kann er nix. Wenn er zum JA geht und sagt, er ist der Vater und will Umgang, dann siehst DU alt aus.

LG
mousy mit ihren Terroristen

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@Bikermouse

Antwort von Murmeline am 12.07.2004, 15:33 Uhr

@Bikermouse: ich ziehe den Hut vor Deiner Einstellung bezüglich früherer Haftstrafe und wünsche Dir und Deiner Familie alles erdenklich Gute!!!

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