Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 12.04.2013, 8:16 Uhr

Jemand hier, der sich schulrechtlich auskennt? - Hab SOOOOO´n Hals gerade...

Ich würde
1. Das Kind schriftlich vom Referat befreien.
2. Dem Lehrer (mit Kopie an den Schulleiter z.K.) zur Stellungnahme zu folgenden Punkten auffordern:
a) Wie und wann diese Veranstaltung vorher angekündigt wurde
b) Inwiefern dazu "Schulpflicht" bestehen kann
c) Wieso er seine Aufsichtspflicht nach der Veranstaltung verletzt hat
d) Wie er seine Manieren dem Kinde gegenüber einschätzt (Tonfall)
e) Wieso da eine Strafarbeit (Referat) angemessen ist

Ich würde auf einen sehr höflichen Tonfall achten, die Sache aber keinesfalls einfach abhaken.

Eine Frechheit ist diese Vorgehensweise seiten des Lehrers.

 
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