Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von pestef am 12.04.2013, 9:41 Uhr

Als Lehrerin...

... kann ich Dir in aller Kürze nur sagen:

Pflichtveranstaltungen/ außerunterrichtliche und außerschulische Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht müssen vorher schriftlich mit Rücklauf /Bestätigung der Kenntnisnahme durch Unterschrift der Eltern angekündigt werden, Transport etc. abgeklärt werden. 2 Tage Vorlauf sind viel zu kurz. DIe Eltern meiner Schüler hätten mir den Vogel gezeigt. Meine Schulleitung übrigens auch.
Solche Abendveranstaltungen zur Pflicht zu machen, finde ich übrigens sowieso fragwürdig. Entweder man bucht eine Schulvorführung vormittags oder macht das abends halt freiwillig. Gerade aufgrund Familienkonstellationen und Arbeitszeiten der Eltern kann ich nihct verlangen, dass die da sind. Es sei denn, ich organisiere den Transport.

Wenn die Lehrerin die Schüler am Veranstaltungsort springen lassen will und somit ihre Aufsichtspflicht beendet, muss sie das vorher anzeigen.
Wenn ich zB mit Schülern ins Museum gehe, müssen mir die Eltern vorher unterschreiben, dass meine Aufsichtspflicht da und dann endet und sie quasi wieder übernehmen.

Das Referat ist unverhältnismäßig.

Tipp: Gespräch suchen, ganz ruhig deine Perspektive schildern. Ist sie uneinsichtig, Schulleitung einschalten bzw. Elternvertreter.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.