Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 14.01.2013, 22:17 Uhr

Ja, aber nur beide Großelternpaare!

In diesem Fall werden die Kosten für den Unterhalt auf alle Großeltern verteilt und auch nicht gleichmäßig, sondern je nach persönlichem Einkommen.
Außerdem ist der Selbstbehalt höher und es wird jeweils nur der Mindestunterhalt geleistet, bzw. das was auch die Eltern zu zahlen hätten.
Und natürlich haben Großeltern auch keine erhöhte Erwerbsobligenheit.

 
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