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Geschrieben von Wartender Mond am 14.01.2013, 13:24 Uhr

Stiefkindadoption

Hallo zusammen,

vielleicht kennt mich noch der ein oder andere. Meine Tochter ist 11 inzwischen. Und meine jüngere (von meinem jetzigen Mann) ist 7.

Der Vater meiner ersten Tochter hat nun einer Adoption durch meinen Mann zugestimmt. Meine Tochter wünscht sich dies schon seit einiger Zeit. Natürlich habe ich damit überhaupt keine Erfahrungen. Kennt sich einer mit dem Verfahren aus und weiß, was wichtig bzw. zu beachten ist? Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?

LG und Danke, Isi

 
17 Antworten:

Re: Stiefkindadoption

Antwort von shinead am 14.01.2013, 13:32 Uhr

Guck mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/adoption/kinder-adoptieren/Ablauf_315.htm

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Re: Stiefkindadoption

Antwort von Pamo am 14.01.2013, 13:33 Uhr

Guck mal im Patchworkforum, da wird das Thema mehrfach behandelt.

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Re: Stiefkindadoption

Antwort von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 17:11 Uhr

Kosten sind etwa 200€
Notar, Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis.
Dauer etwa 1 Jahr ( bei uns )
Muss ganz ganz eindeutig das Kindeswohl fördern.

Ist Kontakt / Bindung zum leiblichen Vater ?
Vater - Kind Verhältnis zu Deinem Mann ?
Wie lange seid ihr verheiratet und lebt zusammen ?

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Re: Stiefkindadoption

Antwort von Wartender Mond am 14.01.2013, 18:02 Uhr

Keine familiäre Bindung zum leiblichen Vater. In den ersten zwei Jahren war gar kein Kontakt, dann Umgang ca. 3 Jahre, der aber auf Anraten des Kinderpsychiaters eingestellt wurde. Seit dem Kindergartenalter also kein Kontakt. Zu Weihnachten und Geburtstag bekommt wie was geschenkt und ich schreib eine Danke-Karte mit aktuellen Fotos. Das wars.

Mein Mann kennt meine Tochter seit sie ein Jahr alt ist - er ist gefühlt ihr Papa, er hat auch immer Verantwortung für sie übernommen. Die kleine Schwester ist von uns beiden, sie ist sieben. Wir sind über acht Jahre verheiratet. Wir würden die Stiefkindadoption machen, weil es meiner Tochter wichtig ist, faktisch würde sich nichts ändern, außer Unterhalt eben, sie ist ja eh schon unser Kind. Aber für sie hat es anscheinend eine große Bedeutung.

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Re: Stiefkindadoption

Antwort von carisma21 am 14.01.2013, 18:21 Uhr

Hallo!
ei uns war eine Adoption nicht notwendig, weil keine rechtliche Vaterschaft bestand. Daher konnte mein Mann einfach die Vaterschaft für den Kleinen anerkennen. Das hat nichts gekostet. Der leibliche Vater brauchte auch seine Zustimmung nicht geben. Unterhalt haben wir ihm allerdings KOMPLETT zurück gezahlt.
Wie es bei Adoption aussieht, weiß ich leider nicht!

LG C.

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Re: Stiefkindadoption

Antwort von Leena am 14.01.2013, 18:27 Uhr

...dieser Weg war uns zu heikel, da mein Mann nun einmal im Falle eines Vaterschaftstestes definitiv nicht der biologische Vater ist und es auch nie sein wird. Von daher haben wir, auch wenn bei uns auch rechtlich keine Vaterschaft bestand, lieber den Weg der Stiefelternadoption gewählt.

Wir haben die Stiefelternadoption allerdings schon vor gut 8 Jahren gemacht, teuer war es nicht, da hinsichtlich des Notars Auftraggeber quasi das zu adoptierende Kind war, und das keine Einkünfte hat(te).

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Der Weg von Carisma ist Betrug

Antwort von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 18:40 Uhr

Wissentlich jemanden die Vaterschaft anerkennen zu lassen der es nicht ist, ist Betrug.
Falsche Beurkundung und Betrug am Kind über die Abstammung.

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wie schrecklich...ich hoffe, dein sohn wird das erfahren???

Antwort von Leewja am 14.01.2013, 19:23 Uhr

ich meine...das ist doch eine totale wahrheitsverschleierung und verzerrung der realität---

werdet ihr ihm das vorenthalten????

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carisma wem habt ihr unterhalt zurück gezahlt?

Antwort von Milia80 am 14.01.2013, 19:28 Uhr

den uhv oder dem kv?

wenn zweiteres dann frage ich mich warum ergezahlt hat wenn er nie eingetragen war.

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Re: carisma wem habt ihr unterhalt zurück gezahlt?

Antwort von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 19:50 Uhr

Der UHV Kasse.
Ich erinnere mich auch dunkel an ein Posting von ihr dazu.
Ich geh mal suchen.

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@ alle

Antwort von carisma21 am 14.01.2013, 22:07 Uhr

Also: Nein, das ist KEIN Betrug! Vaterschaftsanerkenungen sind ausdrücklich so in Ordnung, das ist vom Gericht bestätigt! Vater Staat möchte, dass jemand die (auch finanzielle) Verantwortung für das Kind übernimmt und ob das der Erzeuger ist oder nicht, spielt hierbei KEINE Rolle!
Das Kind weiß Bescheid und kann Dir mit seinen fast 8 Jahren ganz genau erklären, wie das mit den Vätern bei ihm ist. Wenn er möchte, kann er seinen leiblichen Vater sehen aber er wehrt sich so massiv dagegen, dass ein Gutachten jetzt erst einmal eine "Umgangspause" nahelegt.
Und den Unterhalt habe ich meinem Ex zurück gezahlt, weil wir jahrelang gerichtlich gestritten haben über alles. Umgang, Unterhalt etc. Die rechtliche Vaterschaft hat er wohl letztendlich nicht eingeklagt (er hätte ja gar keinen Unterhalt zahlen müssen), weil er Angst hatte, dass Unterhaltszahlungen für ihn zu "teuer" werden, denn er sprengt die Düsseldorfer Tabelle was sein Einkommen angeht total und es wäre hier wohl eine Einzelfallentscheidung geworden mit in etwa 1000 Euro monatlich für einen 5-Jährigen... Da ich mir nicht nachsagen lassen will, ich habe ihn 5 Jahre als "Zahlvater" genutzt, fanden wir es damals nur konsequent, ihm den Unterhalt zurück zu zahlen! Ob wir dazu juristisch verpflichtet gewesen wären? Vermutlich nicht aber diese Frage haben wir auch gar nicht gestellt. Mein Mann ist für ihn der "soziale" Vater seit er 1 Jahr alt ist... Und der Umgang war der Horror. Der Kleine hat 4 Jahre Therapie hinter sich, weil alles so schief gelaufen ist...

Gruß
C.

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Re: @ alle

Antwort von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 22:11 Uhr

Und wie schon letzes Jahr begreife ich nicht wie jemand Rechte eingeräumt bekommen haben soll ohne Anerkennung.
Ohne diese hat er gar keine.
Und als allererstes bevor er Umgang einklagt hätte festgestellt werden müssen dass er der Vater ist !

Ohne Anerkennung kein rechtlicher Vater ! Und somit auch kein Umgangsrecht !

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Re: @ Sternenschnuppe

Antwort von carisma21 am 14.01.2013, 22:18 Uhr

Ja, genau das begreife ich bis heute auch nicht! Ist aber ein Zeichen dafür, WIE schief alles bei uns gelaufen ist!

LG C.

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@carisma...dann sorry

Antwort von Leewja am 15.01.2013, 9:21 Uhr

das hört sich ja sehr speziell an und dann war meine sponatnempörung auch nicht angebracht...

ich finde es trotzdem unbegreiflich, also, rein bürokratisch, wie jamnd eine biologische vaterschaft anerkennen kann, wenn er definitiv nicht der vater ist...

irgendwie wäre da die adoption doch der "sauberere" weg gewesen...

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Re: @carisma...dann sorry

Antwort von Sternenschnuppe am 15.01.2013, 9:32 Uhr

Echt wow.
Fast ein Fall für die Medien.
Die Anerkennung muss ja schlicht und ergreifend untergegangen sein, da ihr wohl auch klar signalisiert habt, dass über die Vaterschaft kein Zweifel besteht.

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ja, ....

Antwort von carisma21 am 15.01.2013, 9:48 Uhr

.... bis zu dem Zeitpunkt, als er meinte, er müsse überhaupt keinen Unterhalt zahlen, er sei ja rechtlich gar nicht der Vater...
Und adoptieren kann man nur, wenn ein Vater da ist, der dann auch zustimmt. Keine Vater, keine Zustimung nötig, also auch keine Adoption.
Ist wohl juristisch etwas verzwickt! War aber so rechtlich vollkommen korrekt...

LG

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Re: ja, ....

Antwort von Leena am 15.01.2013, 10:22 Uhr

"Und adoptieren kann man nur, wenn ein Vater da ist, der dann auch zustimmt. Keine Vater, keine Zustimung nötig, also auch keine Adoption."

Nein, das stimmt so zumindest nicht!

Wir haben das Thema ja auch durch, mit Jugendamt und Gericht und allem Pipapo, und bei uns gab es eine Stiefelternadoption durch meinen Mann, obwohl es vorher juristisch keinen Vater gab, keine Vaterschaft festgestellt oder anerkannt wurde, und somit auch niemand da war, der hätte zustimmen können oder nicht.

Das Jugendamt hatte ein bisschen "Bauchschmerzen" wegen der potentiell verletzten Rechte des biologischen Vaters, der Richter aber nicht. :-)

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