Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kruemel2311 am 30.06.2004, 21:48 Uhr

Info zur Lohnsteuerklasse 2

Hallo mamalu,

du kannst dir vom Jugendamt eine Bescheinigung ausstellen lassen wo drin steht was der kv hätte zahlen müssen und was er tatsächlich gezahlt hat. Dann kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragen weil der andere Elternteil nicht zu 75% seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Das kann man im Formular ankreuzen.

Leider geht da nicht jedes Finanzamt drauf ein aber ein Versuch ist es wert.

Liebe Grüße
Claudia

 
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