Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Reni+Lena am 25.01.2012, 16:20 Uhr

Immer besser !

Hallo, ich gehör nicht hierher,möchte nur kurz was dazu sagen.
Da er eine Nachfolgerin eingestellt hat KANN er dir nicht rechtswirksam kündigen..der betriebliche grund fehlt. Krankheitstage sind kein rechtlich erlaubter grund für eine Kündigung.
Insofern wird er dich nicht kündigen sondern warten dass du nicht mehr erscheinst um dich dann wegen "Nicht erscheinen bzw Arbeitsverweigerung" kündigen zu können. Das wäre nämlich ein Grund.
Er kann dir nur mit einem triftigen Grund kündigen wie z.B wenn die Stelle nicht mehr besetzt werden soll wegen Einsparungen etc. Das fällt aber wegen der Nachfolgerin weg.
Da du jetzt einen Anwalt hast kann er dir erst recht nicht einfach so kündigen...
Du hast es also in der Hand..gehst du hin, wird er deine "Nachfolgerin" bald woanders einsetzen oder ihr wieder kündigen müssen(sie wird ja noch in der probezeit sein) oder du bleibst daheim und gibst ihm einen grund für eine ordentliche Kündigung.
Pass aber auf...solange die andere noch da ist. Jedes Taschentuch das du vom Stationsbedarf benutz, jeder kugelschreiber den du versehentlich in deine Kitteltasche schiebst kann dir als Diebstahl ausgelegt werden und gibt ihm einen Kündigungsgrund.

Viel glück und gute nerven:)

Lg reni

 
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