Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 25.01.2012, 15:39 Uhr

Immer besser !

Du musst deine Arbeitskraft weiter anbieten. Wenn du das nicht tust, dann zeigst du dich konkludent einverstanden mit der nichtschriftlichen Kuendigung.

Wenn du diese Nummer durchziehen willst, dann musst du hingehen und nimm am besten auch ein Schreiben mit, indem du das schriftlich tust - fuer deine Gerichtsunterlagen. "Hiermit biete ich meine Arbeitskraft an, weil mir nicht rechtwirksam gekuendigt wurde..."

Vermutlich wird er dir ein Hausverbot aussprechen, daraufhin kannst du natuerlich nicht mehr kommen, aber du solltest dieses muendliche Hausverbot schriftlich bestaetigen - fuer deine Gerichtsunterlagen. "Hiermit bestaetige ich, dass ich zwar meine Arbeitskraft angeboten habe, Sie mir aber am xx.Januar um XX Uhr ein muendliches Hausverbot erteilt haben."

Frage dich bitte, ob es dir diesen Stress wert ist. Alles was du zu gewinnen hast, ist dass du bis Ablauf der schriftlichen Kuendigungsfrist bezahlt wirst. Lohnt sich das fuer dich?

Es ist wie ein Freund, der sich von einem trennt: Man muss das akzeptieren auch wenn es weh tut.

 
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