Für alleinerziehende Eltern

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von MeinSternchen  am 25.01.2012, 15:20 Uhr

Immer besser !

Hallo Jana !

Nicht weglaufen - nein , mit ihm reden kann ich knicken , der ist so unfreundlich zu mir , er bekommt kaum ein Guten Morgen raus .

Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht , mein Rechtsanwalt hat ihm einen Brief geschrieben das dies aber unbedingt nötig ist.

Das ist ja auch für mich wichtig , denn ich muss mich natürlich neu bewerben und brauche somit ein Arbeitszeugnis und die schriftliche Kündigung ja auch für die ARGE .

Esist zum ko....

 
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