Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 3_wilde_Räuber am 22.08.2012, 0:02 Uhr

Hm, vielleicht wäre Schritt 1 ein anderer.....

Wenn es sich so darstellt, wie Du schreibst, dann wäre Schritt 1 erst einmal für eine Verbesserung der Lebenssituation Eurer Kinder zu kämpfen.
Also sehr wohl Anwalt und Jugendamt einschalten, denn natürlich gehört ein gesundes soziales Umfeld, Förderung und Respekt (Geburtstage feiern, Freunde empfangen) zu einer gesunden Entwicklung.
Deine 9 jährige Tochter wird ja sehr gut schon selber sagen können, ob und wie ihre Feiern und ihre Besuche aussehen.
Nötige Förderungen kannst Du wahrscheinlich am besten durchsetzen.

Aber wie kommt es, daß ER das ALLEINIGE Aufenthaltsbestimmungsrecht hat?????
Das wird ja grundsätzlich erst einmal geteilt erhalten nach einer Scheidung.
Du kannst es nur abgegeben haben - notariell etc pp
Oder es wurde Dir entzogen.?

Hast Du denn noch Deinen Anteil der gemeinsamen Schulsorge?
Und der Gesundheitsversorgung?

Wenn ja, kannst Du immer Veto einlegen und mitgestalten.

Also ich denke, weit weit vor dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht käme die Verbesserung der Lebenssituation für die Kinder.
Und da kannst Du wie gesagt Förderung und soziale Umgänge einfordern.

Wende dich am besten an das Jugendamt.
wie gesagt - Kindermund tut Wahrheit kund...
Alle Kinder im schulfähigen Alter können schon sehr gut selber erzählen, wie sie leben.

Und das ein Ex sich gut darstellen kann, kennen viele hier.
Das ist Usus und auch das Jugendamt weiß das - oder hat zumindest aus grausigen, vergangenen Fehlern angefangen zu lernen.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wirst Du so ohne weiteres wohl nicht bekommen. Wie gesagt muß ja etwas geschehen, sein, daß DEIN EX es hat. Und da das ungewöhnlich ist, würde ich mit anderen, sinnvollen Dingen anfangen, als Betonwände einrennen zu wollen... :)
Da wird übrigens auch das Jungendamt drauf schauen, wieso Dein Exmann das hat...

Viele Grüße
Svenja

 
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