Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 3_wilde_Räuber am 22.08.2012, 0:08 Uhr

Ach, ich sehe gerade...

du schreibst Noch Ehepartner.?
Dann seid ihr nicht geschieden?
Wieso hat er dann vorab schon das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Falls du in der Psychiatrie warst, oder sonstwie Hilfe in Anspruch genommen hast, eine zeitlang weggebrochen bist etc pp, dann steh dazu und sag das zB auch vor dem Jugendamt.
Du kannst in solch einem Fall einfach sagen: ich habe Hilfe benötigt, jetzt geht es mir wieder gut und ich sehe, daß meine Kinder nicht gefördert werden und soziale, entwicklungsnötige Kontakte nicht erleben können.
Bitte unterstützen sie mich und meine Kinder.

Wie gesagt - das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht würde ich nicht als Zielsetzung für sinnvoll erachten.
Aber Förderung der Kinder!

Viele Grüße!

 
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