Geschrieben von 3_wilde_Räuber am 22.08.2012, 0:08 Uhr |
Ach, ich sehe gerade...
du schreibst Noch Ehepartner.?
Dann seid ihr nicht geschieden?
Wieso hat er dann vorab schon das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Falls du in der Psychiatrie warst, oder sonstwie Hilfe in Anspruch genommen hast, eine zeitlang weggebrochen bist etc pp, dann steh dazu und sag das zB auch vor dem Jugendamt.
Du kannst in solch einem Fall einfach sagen: ich habe Hilfe benötigt, jetzt geht es mir wieder gut und ich sehe, daß meine Kinder nicht gefördert werden und soziale, entwicklungsnötige Kontakte nicht erleben können.
Bitte unterstützen sie mich und meine Kinder.
Wie gesagt - das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht würde ich nicht als Zielsetzung für sinnvoll erachten.
Aber Förderung der Kinder!
Viele Grüße!
- Dringend - Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? - Max+Kira 21.08.12, 22:32
- Re: Dringend - Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? - mf4 21.08.12, 22:42
- Nachtrag - mf4 21.08.12, 22:47
- Re: Dringend - Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? - Pamo 21.08.12, 22:54
- Hm, vielleicht wäre Schritt 1 ein anderer..... - 3_wilde_Räuber 22.08.12, 0:02
- Ach, ich sehe gerade... - 3_wilde_Räuber 22.08.12, 0:08
- hier mal aus dem rechtsforum,die antwort zum abr,deshalb hat der vater es! - CKEL0410 22.08.12, 21:46
- Re: Dringend - Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? - mf4 21.08.12, 22:42
Zoff in der Papazeit
Passt nicht hier her, aber sind zufällig Expetern für Bewerbungen anwesend?
Beistandschaft ?
Unterhaltskürzung durch vater wg, urlaub..?
Vaterpflichten/Rechte
Was würdet ihr sagen?
Ich bin einfach blöd
Wie verhalte ich mich
Grr. Warum bringen viele Leute geliehene Sachen nie zurück