Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pocoyo am 05.02.2009, 22:41 Uhr

Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Hallo,
das ist richtig, solange Dein Kind keine 3 Jahre alt ist, musst Du nicht arbeiten. Ab dem 3.Geburtstag musst Du Dich dann der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen - allerdings für eine Teilzeitbeschäftigung, und dies gilt bis zum 15. Geburtstag des Kindes!
Sollte Dein Kind mit 3 noch keinen KiGa-Platz haben, und es auch keine andere Möglichkeit der Kindesbetreuung bestehen, können sie Dich nicht zwingen, Du musst es aber für einen Platz anmelden.

LG, Pocoyo.

 
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