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Geschrieben von mimmila am 05.02.2009, 22:13 Uhr

Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Hallo,
habe bei der Arge nach Infos gefragt und die Dame hat mir was gemailt. Jetzt steht da ein Satz der mich ziemlich durcheinander macht. Ich bin noch nicht bei der Arge gemeldet und hab im Sommer dort mich schonmal persönlich informiert. Sie weiß dass ich ein 2jähriges Kind habe und dass mein Erziehungsurlaub 3 Jahre sind. Nun sie hat mir heut wegen Wohnung was gemailt und dann steht auf einmal der Satz da:
Unsere Arbeitsvermittlung wird auch versuchen (sobald Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten) Sie in Arbeit oder ähnliches zu vermitteln.
Ich dachte dass man solange das Kind unter 3 Jahre ist, erstmal zuhause sein darf/kann. Soll das heißen ich müßte vorher arbeiten? ich bin so verzweifelt, es wird wohl nicht jeder verstehen. Aber kann mir jemand helfen?
Danke!!!

 
8 Antworten:

Re: Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Antwort von Pocoyo am 05.02.2009, 22:41 Uhr

Hallo,
das ist richtig, solange Dein Kind keine 3 Jahre alt ist, musst Du nicht arbeiten. Ab dem 3.Geburtstag musst Du Dich dann der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen - allerdings für eine Teilzeitbeschäftigung, und dies gilt bis zum 15. Geburtstag des Kindes!
Sollte Dein Kind mit 3 noch keinen KiGa-Platz haben, und es auch keine andere Möglichkeit der Kindesbetreuung bestehen, können sie Dich nicht zwingen, Du musst es aber für einen Platz anmelden.

LG, Pocoyo.

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ach und....

Antwort von Pocoyo am 05.02.2009, 22:43 Uhr

habe Dir noch eine Nachricht ins Postfach geschrieben.

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Re: ach und....

Antwort von mimmila am 05.02.2009, 23:01 Uhr

hab dir im Postfach geantwortet

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Re: Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Antwort von taram am 06.02.2009, 7:16 Uhr

Hallo,

gibt es dazu einen Gesetzestext, dass man nur Teilzeit arbeiten muß, bis das Kind 15 Jahre alt ist?

Gruß und Danke Taram

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Re: Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Antwort von Anjaunddavid am 06.02.2009, 8:25 Uhr

War das nicht früher, als mit 15? Mit 12, meine ich ist es "zumutbar" oder irre ich mich da?

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Re: Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Antwort von taram am 06.02.2009, 8:39 Uhr

Hallo,

bin irritiert, weil ich vom JobCenter gezwungen werde eine Vollzeitstelle anzunehmen und meine Tochter erst 10 Jahre alt ist.

Gruß Taram

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Re: Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Antwort von Anjaunddavid am 06.02.2009, 8:45 Uhr

.....das ist wohl wieder eine Einzelfallentscheidung.

http://www.wdr.de/themen/panorama/gesellschaft/familie/politik/unterhaltsrecht/080716.jhtml

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Re: Hilfe - Leistungen nach dem SGB II ????

Antwort von Carina+Eve am 06.02.2009, 9:14 Uhr

früher war das doch die regelung 0/8/15,ab 8 j. teilzeit.
wenn das heute schon ab 3 zumutbar ist und die betruung gesichert ist,kann auch vz verlangt werden.

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