Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 21.06.2012, 8:50 Uhr

Hier ja, aber vielleicht abhängig vom Bundesland.

In NRW sind solche Ausflüge verpflichtend. Es kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden, dieser muss aber gut begründet sein. Ist der Schüler befreit, muss er am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen. Ich würde an Deiner Stelle mal Google befragen (Schulministerium + Dein Bundesland + Erlasse + Klassenausflüge, Schulwanderungen, Klassenfahrten oder so.)

(Übrigens, nur so am Rande: Dein Sohn ist genauso schwer und groß wie meine Achtjährige...)

 
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