Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 04.06.2004, 21:33 Uhr

Hey, Sylvia, lange nicht gelesen!!! :o)))

Hi Sylvia,

klar kenne ich Dich noch, Hanschis Geburtstag 2001... war 'ne heiße Grillparty...! :-))

Zu Deiner Frage... ich denke, sie kommt um einen Vaterschaftstest nicht herum... wenn der Test dann ergibt, daß der Ex nicht der Vater ist, muß sie dem Jugendamt sicherlich schon erklären, weshalb sie den Vater nicht kennt.
Ist die Antwort plausibel (Seitensprung im Urlaub etc.), muß das JA zahlen. Die Fragen des JA sind aber m.E. auch berechtigt, da Väter ja schließlich nicht auf Kosten der Allgemeinheit vorm UH geschützt werden sollen. Sie sollte daher nicht beginnen, evtl. um den heißen Brei herumzureden, das macht sie nur unglaubwürdig. Es hilft nichts, da muß sie sich erklären.

Liebe Grüße in den Pott
Ralph/Snoopy

 
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