Geschrieben von claudi222 am 24.09.2015, 23:03 Uhr |
Hartz 4 Anspruch
Hallo, mal ne blöde Frage:
Wie bekomm ich raus, ob ich Anspruch auf Hartz 4 habe?
Wahrscheinlich nur, wenn ich mich durch den Antrag gequält und ihn eingereicht habe oder?
Ich habe mich von meinem Freund getrennt und möchte mit meinen 2 Kindern ausziehen. Da ich normalerweise noch ein Jahr in Elternzeit bin, habe ich im Moment kein Einkommen, außer den Unterhalt, den er hoffentlich Zahlen wird.....
Habe ich überhaupt Anspruch während der Elternzeit?
Gibt es evtl eine Faustregel? Laut "Internet-Rechner" habe ich mal Anspruch auf vielleicht 200€, bei einem anderen habe ich angeblich keinen....
Bin gerade echt überfordert.
Da ich auch noch keine Zahlen habe was den Unterhalt angeht, kann ich auch beim Hartz4-Antrag gar keine genauen Angaben machen!?
Danke und verzweifelte Grüße
Re: Hartz 4 Anspruch
Antwort von Limayaya am 25.09.2015, 7:32 Uhr
Du zäumst das Pferd im Moment von hinten auf....
solange ihr noch in einer gemeinsamen Wohnung lebt, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft. Von daher macht es JETZT noch gar keinen Sinn, überhaupt irgendwelche Zahlen in einen Rechner einzugeben oder einen Antrag zu stellen.
Aber: du kannst dir vorab schon mal beim Sozialamt vorsprechen. Deine Lage schildern....dafür solltest du aber dann auch Kopien von SEINEN Einkommen dabei haben, von deinen Geldern sowieso.
ggf. kann dann der nette Sachberabeiter dir z. B. auch schon einen Wohnberechtigungsschein für dich und die Kinder ausstellen (das würde bedeuten, das Sozialamt übernimmt die Miete für eine best. Wohnungsgröße für dich und deine Kinder)
Öhm, nein.....
Antwort von Strudelteigteilchen am 25.09.2015, 8:18 Uhr
Ich weiß ja nicht, wie es anderswo ist, aber in München ist nicht das Sozialemt zuständig für Hartz4, sondern das Jobcenter. Wohnberechtigungsscheine werden vom Amt für Wohnen und Migration ausgestellt und bedeuten keineswegs, daß die Miete von Wem-auch-immer übernommen wird, sondern lediglich, daß man Zugriff auf geförderte Wohnungen hat.
Und weil die Zuständigkeiten diffizil und die Reihenfolge oftmals problematisch ist, rate ich - wieder mal - zum Gang zu einer der üblichen Organisationen (Caritas, AWO, Diakonie etc.), wo man Hilfestellung bei der Sortierung bekommt. Wobei die AP, wenn ich das unten richtig verstehe, ja eine Anwältin hat. Die sollte darüber ebenfalls Auskunft geben können.
Re: Hartz 4 Anspruch
Antwort von taram am 25.09.2015, 9:19 Uhr
Man kann auch in einer Wohnung wohnen und getrennt sein...ich würde es einfach versuchen
Re: Hartz 4 Anspruch
Antwort von mf4 am 25.09.2015, 17:11 Uhr
Das Sozialamt ist für sie nicht zuständig.
ja doch....ich weiß...
Antwort von Limayaya am 25.09.2015, 17:44 Uhr
...meinte natürlich Jobcenter....das "blöde" ist: in meiner Heimatstadt war das alles in einem Gebäude: Jobcenter, Sozialer Dienst, Jugendamt, Wohngeldstelle usw. usf.....Wenn du da bei einem Sachbearbeiter warst, und der nicht weiter kam, oder nicht zuständig war, wurdest du ganz unbürokratisch im Haus zum nächsten Sachbearbeiter weiter gereicht....
Daher hat sich das so eingeschlichen....in meinem Hirn ist das einfach nur "das große Gebäude mit den vielen freundlichen Mitarbeitern am Anfang der Hauptstraße"
Re: Hartz 4 Anspruch
Antwort von claudi222 am 25.09.2015, 20:50 Uhr
Hallo, danke für die Antworten.
Im Moment tue ich mich schwer, überhaupt einzuschätzen ob ich Anspruch habe.
Ich suche eine "angemessene" Wohnung.
Wenn ich aber zB gar keinen Anspruch habe, brauche ich nicht ewig nach einer Whg. mit der vorgegebenen Miete zu suchen, denn die ist fast nicht zu finden. Die meisten sind locker 100€ drüber.
Außerdem möchte ich aber doch schonmal eine ungefähre Richtung haben, wo ich mich finanziell befinde.
Kindesunterhalt XY, Betreuungsunterhalt XY, Kindergeld, angemessene Miete
Wenn ich erst eine Wohnung suche und dann den Antrag stelle, kann es doch sein, dass diese nicht genehmigt wird oder ich keine Umzugskosten, Erstausstattung o.ä. erhalte.
Re: Hartz 4 Anspruch
Antwort von mf4 am 25.09.2015, 21:17 Uhr
Bekommst du H4 suchst du dir eine kleinere/günstigere Wohnung und bekommst du kein H4 dann kannst du eine teure nehmen? Wie geht das?
Du hast noch eine PN.
Re: Hartz 4 Anspruch
Antwort von kathilein75 am 26.09.2015, 11:55 Uhr
suche dir eine wohnung und lass dir vom vermieter ausstellen was du Miete warm + Nebenkosten bezahlst, damit gehst du zum Jobcenter mit allen deinen Unterlagen was du an Verdienst hast, die sagen dir dann ob die Miete im rahmen liegt oder du dir eine günstigere wohnung suchen mußt, wegen Unterhalt lass dich vom Jugendamt beraten dort werden dann alle Unterlagen von deinem Noch ehemann angefordert und wenn alles dort ist wird berechnet was er dir und den Kindern an Unterhalt bezahlen muß. So habe ich es gemacht bevor wir uns getrennt haben.
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