Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von summerdream12 am 11.07.2004, 18:34 Uhr

Hallo zusammen.

@ Sylvia: Das ist ja echt viel was Du über hast???????!! Wie kann das von Stadt zu Stadt so unterscheidlich sein???
@ Ralph: Ich hatte damals beim Sozialamt 1011€ bekommen und hatte zusätzlich das Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn, was zusammen 1486€ waren. Davon hatte ich eine zu hohe Miete zu bezahlen über 680€ WM, der Rest blieb über und ich hatte ungefähr ( mit KG & UH ) ca 800€.
Nun wird die Miete direkt vom Amt überwiesen ( 545€ WM ). Die Whg wurde genehmigt, klar, sonst wäre ich nicht umgezogen. Nun bekomme ich wie folgt:

Leistungen:

Regelsatz: 296,00
40 MB Kind u. 16 Jahre 118,40
Pflegeversicherung: 13,68
Beitrag KK: 102,24
Regelsatz: 192,00
Schulpauschale: 0,00
Regelsatz: 163,00
___________________________
885,32


Unterkunftskosten:

Unterkunftskosten: 415,50
Heizungspauschale mtl: 40,00
Mietzuschuss: 505,50- 268,00-
Nebenkosten: 90,00
___________________________
277,50


Einkommen:

Kindergeld: 308,00
Sonstiges Einkommen: 48,73 ( angebliche Einkünfte aus Internetverkauf, stimmt aber nicht )
Freibetrag: 20,50
Unterhaltsbeiträge 170,00 ( Unterhalt für meinen Sohn )
Leistung nach UV 122,00
______________________________
Summe angerechnetes Einkommen: 628,23


Überschuss Berechnung:
260,32
114,50
133,50
______________________

Summe Einzelansprüche: 508,32
Besonderer Mietzuschuss:268,00
__________________________________
776,32€

Abzüglich e***ay, weil ich dort für 9€ verkauft habe, werden mir nun mtl 75€ einbehalten und die bekomme ich nur, wenn ich mtl den Kontoauszug vorlege( ist das rechtens?? )Habe diesen Monat sage und schreibe 46€ ausbezahlt bekommen!!! das kann doch nicht sein, oder????

Nun möchte ich bald wieder Teilzeit arbeiten auf 400€ basis.
Kannst Du mir sagen, was mir davon bleibt? Wieviel wird abgezogen?

LG
summerdream

 
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