Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 11.12.2012, 11:35 Uhr

GuMo, Kurze Frage, vllt kann mir hier jmd etwas dazu sagen?

Aha. Hast du die Beistandschaft beim JA schon eingerichtet? Die sollen jetzt mal prüfen und vergiss nicht diese zusätzlichen Zahlungen zu erwähnen. Du hast erst Anspruch auf Unterhalt ab dem Zeitpunkt, zu dem er offiziell gefordert wurde. Wenn er mit dem Einreichen der Belege trödelt, muss er eben rückwirkend zahlen.

 
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