Alleinerziehend, na und?

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GuMo, Kurze Frage, vllt kann mir hier jmd etwas dazu sagen?

Thema: GuMo, Kurze Frage, vllt kann mir hier jmd etwas dazu sagen?

Hallo... Ich hab mal kurz eine Frage Kurz die Situation: Kind (9 Monate) lebt bei Mutter. Vater hat halbes Sorgerecht. Mutter bekommt ALG2 Vater geht Arbeiten, zahlt jeden Monat 150€ Kindsunterhalt an die Mutter (Freiwillig, es wurde nie etwas ausgerechnet) Wenn der Vater das Kind jetzt mal ein Paar Std holt oder sogar über Nacht, packt Mutter immer Essen etc fürs Kind ein... Aber muss sie das? (Machts natürlich weiterhin, Kind kann nichts dafür das Mama und Papa streit haben und man muss es ja nicht noch mehr hochschaukeln) aber rein Interesse halber würde ich schon gern wissen ob die Mutter auch das Essen von ihrem bissel Geld zahlen muss für die Zeit wo Kind beim Vater ist. LG :-)

von mandytier am 11.12.2012, 08:52



Antwort auf Beitrag von mandytier

Hat die Arge denn mal prüfen lassen, ob der KV einen realistischen Unterhalt bezahlt? Der Unterhalt entspricht nämlich NICHT dem Mindestunterhalt! Bitte wende Dich an das Jugendamt und richte dort eine Beistandschaft ein. Sie werden die Einkünfte prüfen, und dann den vorgesehen Unterhalt berechnen und einfordern. Das ist das Geld Deines Kindes, es hat ein Anrecht darauf! Während der Umgangszeit muss der KV für Essen und Trinken aufkommen. Diese Beträge sind auch schon im Unterhalt mit eingerechnet. So wie er sein Recht fordert (Umgang), darfst du auch Dein Recht fordern.

von shinead am 11.12.2012, 09:18



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Ach, ja das muss alles mal gemacht werden. Bisschen doofe Situation... Mein Ex hat bereits ein Kind aus einer früheren Beziehung... als unser Kind geboren wurde haben wir das alles beim Amt eingereicht umd nachrechnen zu lassen wie viel Unterhalt er dem 1. Kind nun zahlen "muss"... Es wurde dann ca 90€ errechent.... Jetzt hat er vor 2 Wochen gekündigt und fängt wohl am zum Jan. hin wieder in seinem Alten Job an, zeiht dafür auch 300km weg sodas er unser Kind wohl gar nicht mehr sieht :-( Die von der Unterhaltsstelle meinte mal zu mir, dass ich sonst wenn Unterhaltsvorschuss beantragen müsste, das wären dann 130 € kanpp, und ich doch froh sein soll, das Papa freiwillig 150€ zahlt... Ich versteh das alles noch nciht so ganz, ganz neues Thema für mich :-) Werd mich da aber jetzt (Wenn etwas RUhe reinkommt hier bei dem Festtagsstress) darum kümmern und mal beim JA schlaumachen.... Danke

von mandytier am 11.12.2012, 09:33



Antwort auf Beitrag von mandytier

>>und ich doch froh sein soll, das Papa freiwillig 150€ zahlt Papa ist es per Gesetz zuzumuten einen 400 Euro Job anzunehmen um beiden Kindern den Mindestunterhalt zahlen zu können. Komisch, dass das kein JA umsetzt...

von shinead am 11.12.2012, 11:00



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Naja, da hätte er gar nicht die Zeit zu... Er arbeitet als Koch... 6-7 Tage die Woche von morgens um 9 bis Abends um 23 Uhr...

von mandytier am 11.12.2012, 11:16



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und bei den Arbeitszeiten kann er nicht den Mindestunterhalt zahlen? wurde das geprüft oder behauptet er nur so arm zu sein?

von Pamo am 11.12.2012, 11:24



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Geprüft wurde es das letzte mal als das Kind geboren wurde, da war es ja noch anders weil wir zusammen gelebt haben etc. Und da wurde der Unterhalt für das erste Kind reduziert... Das Problem was jetzt einfach ist, ist das laut Vertrag verdient er soundsoviel Netto, und die Grenze liegt ja (glaub ich bei 950€). Er bekommt aber noch Nachtzuschläge Wochenendzuschläge etc, die nicht aufgeführt sind bzw damals nicht mit eingerechnet wurden oder so. Wir haben uns vor einigen Monaten getrennt und bis heute hat er es nicht geschafft die Lohnabrechnungen einzureichen...

von mandytier am 11.12.2012, 11:32



Antwort auf Beitrag von mandytier

Ich denke nicht, dass er von 9-23 Uhr arbeitet. Das würde die erlaubte Wochenarbeitszeit aber derart sprengen... Normalerweise hat ein Koch ein großzügige Mittagspause von 3-4 Stunden und regelmäßig auch mal einen Tag frei. Verdient er denn bei seinem "alten" AG jetzt mehr als vorher?

von shinead am 11.12.2012, 11:35



Antwort auf Beitrag von mandytier

Aha. Hast du die Beistandschaft beim JA schon eingerichtet? Die sollen jetzt mal prüfen und vergiss nicht diese zusätzlichen Zahlungen zu erwähnen. Du hast erst Anspruch auf Unterhalt ab dem Zeitpunkt, zu dem er offiziell gefordert wurde. Wenn er mit dem Einreichen der Belege trödelt, muss er eben rückwirkend zahlen.

von Pamo am 11.12.2012, 11:35



Antwort auf Beitrag von shinead

Unter berücksichtigung von Zuschlägen wird er sicherlich den Mindestunterhalt zahlen können... und müssen!

von shinead am 11.12.2012, 11:36



Antwort auf Beitrag von shinead

Was er jetzt dann verdient weiß ich nicht. Ich glaube er verdient d weniger hat aber am Ende mehr raus, weil er dann Kost und Logie frei hat. Werde das aber jetzt nach und nach alles in die Wege leiten... Der Gute hHerr stellt sich nämlich auch noch in anderen punkten quer.

von mandytier am 11.12.2012, 11:47



Antwort auf Beitrag von mandytier

Freie Kost und Logis werden dem Einkommen zugerechnet. Vergiss nicht, das auch zu erwähnen. Ich habe den Eindruck, er hat sich vor dir arm gerechnet und keiner hat mal seine Aussagen geprüft.

von Pamo am 11.12.2012, 11:50



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich muss aber auch gestehen, dass ich mich da nicht sowirklich hintergeklemmt habe, weil es bis jetzt irgendiwe klappte... Wie ist das eig wenn er jetzt doch mehr Unterhalt zahlen würde? Das wird doch dann beim ALG2 angerechnet und am Ende komm ich doch dann wahrscheinlich auf die gleiche Gesammtsumme wie jetzt auch oder?

von mandytier am 11.12.2012, 11:53



Antwort auf Beitrag von mandytier

Kann gut sein. Aber dann geht es nicht mehr zu Lasten der Allgemeinheit, sondern zu Lasten des unterhaltspflichtigen Kindsvaters. Übrigens kannst du auch prüfen lassen, ob er an dich Betreuungsunterhalt zahlen kann. Das geht bis das Kind 3 Jahre alt ist.

von Pamo am 11.12.2012, 11:56



Antwort auf Beitrag von mandytier

Hallo, der ab liegt ab Januar bei 1000 Euro, Überstunden werden nicht unbedingt angerechnet, auch Fahrtkosten können in einigen Fällen abgezogen werden, lass es berechnen dann hast du es schwarz auf weiss. Es gibt auch Männer die sich einen Nebenjob suchen müssen, arbeitet er weiterhin als Koch,wenn ja wird das sicher wegfallen, bei den Arbeitszeiten.

von CKEL0410 am 11.12.2012, 14:29



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Er kann aber auch gezwungen werden, sich einen anderen Job zu suchen, der einen Nebenjob (oder ein höheres Gehalt) ermögicht. Ein Kantinenkoch arbeitet nicht bis 23:00 Uhr...

von shinead am 11.12.2012, 15:36