Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 11.12.2012, 9:18 Uhr

GuMo, Kurze Frage, vllt kann mir hier jmd etwas dazu sagen?

Hat die Arge denn mal prüfen lassen, ob der KV einen realistischen Unterhalt bezahlt?

Der Unterhalt entspricht nämlich NICHT dem Mindestunterhalt!
Bitte wende Dich an das Jugendamt und richte dort eine Beistandschaft ein. Sie werden die Einkünfte prüfen, und dann den vorgesehen Unterhalt berechnen und einfordern.
Das ist das Geld Deines Kindes, es hat ein Anrecht darauf!

Während der Umgangszeit muss der KV für Essen und Trinken aufkommen. Diese Beträge sind auch schon im Unterhalt mit eingerechnet.

So wie er sein Recht fordert (Umgang), darfst du auch Dein Recht fordern.

 
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