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Geschrieben von Selina75 am 14.02.2010, 16:31 Uhr

Gerichtstermin wegen Umgang

Hallo

ich hab versprochen mich nach der Gerichtsverhandlung die am Mittwoch war nochmal zu melden. Es ging konkret darum das der Vater unseren 16 Monate alten Sohn einmal in der Woche für vier Stunden alleine haben möchte. Bis jetzt ist Umgan so geregelt das er ihn alle 14 Tage eine Stunde auf dem Jugendamt mit Betreuung sehen darf. Es geht mir nicht darum ihm seinen Sohn vorzuenthalten, gar nicht, allerdings habe ich berechtigte Angst das er ihn nicht wieder bringt. Er hat mir insgesamt drei mal angedroht das er das Kind zu seinen Eltern ins Ausland bringt. Stand der Dinge ist jetzt so das er ihn alle 14 Tage 1,5 Stunden auf dem Jugendamt sehen kann, eine halbe Stunde davon kann er mit ihm rausgehen - alleine, das geht jetzt bis Ende April. Anfang Mai wird er dann einen Umgangspfleger dabei haben und darf die 1,5 Stunden mit dem Kind und den Pfleger raus, danach so ab Oktober bekommt er das Kind dann alleine.

Wollte ich euch nur kurz mal mitteilen weil doch einige Interesse am Ausgang der Gerichtsverhandlung hatten.

Grüße Selina

 
4 Antworten:

Re: Gerichtstermin wegen Umgang

Antwort von kikipt am 14.02.2010, 16:33 Uhr


und wer ist dann verantwortlich wenn er mit dem kind dann abhaut?
hat das auch jemand am gericht geklaert?
mir stell es sich gerade die haare auf !!!
das kanns doch echt nicht sein

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Re: Gerichtstermin wegen Umgang

Antwort von Selina75 am 14.02.2010, 16:44 Uhr

ich weis nicht wer da dann verantwortlich ist, ich wurde von seinen Anwalt so was von runter gemacht der stellte mich hin wie die totale Assi Mutter die alles tut um den Vater das Kind nicht zu geben, was nicht so ist, ich würde ihn schon alleine mit ihm lassen aber ich habe echt diese Ängste. Der Anwalt hat mich dann noch ausgelacht und gemeint naja Frau....in einer halben Stunde wird schon nichts passieren da braucht er ein wenig länger um in seine Heimat zu kommen, ja klar das schon, allerdings wohnen wir hier 28 km von der tschechischen Grenze und es reichen 20 Minuten um das Kind von Deutschland draussen zu haben. Es gibt zwischen uns auch ein Näherungsverbot, er hat letztes Jahr im Januar vor meinen Haus rumgeschrien das er mich umbring wenn er mich in die Finger bekommt, weil ich ihn nicht in die Wohnung rein ließ weil er da eine Woche vorher schon meinte er müsse mich ständig beleidigen und mir drohen. Sein Anwalt hat auch das total verdreht weil ich bin Schuld das er so vor dem Haus ausgetickt ist, weil ich hab ihn ja auch schließlich nicht reingelassen. Er führte sich im Krankenhaus nach der Entbindung auf das er rausgeschmissen wurde (da waren wir schon nicht mehr zusammen) das ist dem Gericht alles bekannt weil ich ihn damals anzeigte und er auch wegen Beleidigung und Bedrohung was im Krankenhaus abging verurteilt wurde.

Er wurde auch schon der Dame am Jugendamt gegnüber laut, hat sie auch gesagt interessiert aber keinen.

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Re: Gerichtstermin wegen Umgang

Antwort von CarmenOma am 14.02.2010, 19:16 Uhr

Red noch mal mit deinem Anwalt. Der Kerl scheint ja doch recht oft austicken und da ist die Überlegung viielleicht doch gegeben, dass man mal einen Einspruch erhebt und das ganze nochmal vom Jugendamt überprüfen lässt. Normalerweise haben die doch ein Mitspracherecht.

LG
Carmen
*1972 Zwillingsmädels *1992 Sohnemann *2002 und Oma im august 2010

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Re: Gerichtstermin wegen Umgang

Antwort von shinead am 14.02.2010, 19:20 Uhr

Ich glaube in Vergleichbarer Situation würde ich mir einen Job gaaaaaaaaaaaaanz weit weg suchen. *unschuldigguck*

Gruß
Corinna

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