Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 29.06.2013, 20:50 Uhr

Genau, guck hier :

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/zbsform?shortname=sms_sms_022&formtecid=2&ar eashortname=SMS&zbsbehoerde=15445

Zitat :

II. Wann besteht kein Anspruch auf die Unterhalts- leistung nach dem UVG?
Der Anspruch ist ausgeschlossen,
- wenn beide Elternteile in häuslicher Gemein-
schaft miteinander leben (unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht),
oder
- wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, heiratet (auch wenn es sich dabei nicht um den anderen Elternteil handelt) oder eine Lebenspartnerschaft eingeht,



Und das unterschreibt man auch wenn man den beantragt. Eine Eheschließung ist unverzüglich zu melden, der Vorschuss wird dann eingestellt.

Hat sie das nicht gemacht, dann hat sie sich strafbar gemacht und muss das gesamte Geld zurückzahlen + ggf. mit einer Strafe rechnen.

 
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