Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MamaFranzi85 am 07.10.2010, 21:35 Uhr

gehör auch bald richtig zu euch... und ein paar Fragen

Mein Freund bzw. jetzt ja Ex hat mir heute eröffnet, dass er nach fast 6 Jahren Beziehung keine Gefühle mehr für mich hat. Das weiß er schon seit Februar.
Jetzt will er sich trennen hat aber noch keine Lösung, wo er hin will usw.
Ich bin auch gespannt wie des alles weitergehen soll...

1. müssen auch hartzIV-empfänger auch unterhalt zahlen?
2. wie erklärt man das ganze einer fast 4 jährigen? (in 3 wochen hat sie geburtstag)

 
3 Antworten:

Re: gehör auch bald richtig zu euch... und ein paar Fragen

Antwort von Patti1977 am 08.10.2010, 8:45 Uhr

Ja, sie sind unterhaltspflichtig aber können keinen zahlen. Du musst Vorschuss beantragen aber der Unterhaltsvorschuss wird gesammelt und wenn er mal Geld hat von Arge oder JA eingetrieben. Wenn du H4 empfängst, beantrage den UHV NICHT übers JA, denn dann laufen die 6 Jahre. Über H4 beantragen.


Zum Kind: Einfach erklären und Ängste nehmen. Nicht anlügen.

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Re: gehör auch bald richtig zu euch... und ein paar Fragen

Antwort von CarmenOma am 08.10.2010, 8:47 Uhr

hallo, #
willkommen im club -)

1. nein - aber es gibt Unterhaltsvorschuß vomJugendamt - allerdings erst wenn er ausgezogen ist - kannst du direkt dort beantragen

2. im Vordergrund muss stehen, dass Mama+Papa sie lieb haben+das das ganze nix mit ihr zu tun hat - ihr solltet das auch gemeinsam machen

LG
Carmen mit Zwillingsmädels 18J, sohnemann 8J und Enkelin 7 Wochen

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Re: gehör auch bald richtig zu euch... und ein paar Fragen

Antwort von viersindwir am 08.10.2010, 9:02 Uhr

Du mußt den UHV übers Jugendamt beantragen, wenn du Hatz IV bekommst, das wird dir aber das Amt alles sagen.
Es wird nicht Hartz IV gezahlt, wenn du UHV bekommen kannst.

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