Geschrieben von shinead am 30.01.2013, 9:40 Uhr |
frage
Mangelfall - ganz klar.
Er sollte auf jeden Fall darauf achten, erst gar nicht in die Pfändung zu kommen!
Mit dem Arbeitsvertrag ganz offensiv zum Jugendamt gehen und eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen. Voraussichtliche Werbungskosten - wie von Ralph schon bemerkt auf jeden Fall mit angeben. Die rechnen ihm dann aus, wie viel Unterhalt an welches Kind zu zahlen ist. (1.000 Euro behält er ja auf jeden Fall!) Dann werden zwei Daueraufträge eingerichtet - fertig.
Es gar nicht erst soweit kommen zu lassen ist die beste Alternative! Die meisten Arbeitgeber stellen die Extrakosten für die Bearbeitung von Lohnpfändungen ihren Arbeitnehmern in Rechnung (sind ca. 6 Euro jeden Monat!). Für so manchen Arbeitgeber ist es auch ein Grund für eine Kündigung. Bei mir zum Beispiel steht es im Arbeitsvertrag mit drin. Führt zur fristlosen (kein Wunder - bin hier die Zahlenjongleurin).
Es kann ihm ggf. zugemutet werden einen 400 Euro Job anzunehmen, der ihn in die Lage versetzt mehr Unterhalt für seine Kinder zu zahlen.
Das sollte er in Erwägung ziehen.
- frage - laura86 29.01.13, 19:49
- Erst einmal unterscheiden... - Ralph 29.01.13, 20:00
- @ralph - laura86 29.01.13, 20:10
- Nein Laura... - Ralph 29.01.13, 20:15
- Re: doch ralph... Lach - laura86 29.01.13, 20:20
- Das kann passieren... - Ralph 29.01.13, 20:33
- Re: dankeschön - laura86 29.01.13, 20:36
- Das kann passieren... - Ralph 29.01.13, 20:33
- Re: doch ralph... Lach - laura86 29.01.13, 20:20
- Nein Laura... - Ralph 29.01.13, 20:15
- Re: Mangelfall - mariecarma 30.01.13, 7:59
- Re: frage - shinead 30.01.13, 9:40
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