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Geschrieben von laura86 am 29.01.2013, 19:49 Uhr

frage

Hallo ihr lieben ich hab da mal ne frage. Meine bekannte ist verheiratet und hat ein kind. Ihr mann ist aber nicht der leibliche vater von dem kind. Der mann selber hat 2 kinder (9 und 6 jahre) und natürlich unterhaltspflichtig. Der mann geht seit kurzem wieder arbeiten und soll nun für beide kinder vollen unterhalt bezahlen. Er verdient ca. 1200 euro netto.Wenn gepfändet werden würde, wie hoch wäre da der pfändungsfreibetrag der für ihn, seine frau und das kind übrig bleibt? Man kann doch auch anteilsmäßig unterhalt bezahlen oder? Liebe grüße

 
8 Antworten:

Erst einmal unterscheiden...

Antwort von Ralph am 29.01.2013, 20:00 Uhr

Die Pfändungsfreigrenze, die gegenüber allen Gläubigern gilt, ist etwas anderes als der Selbstbehalt im Unterhaltsrecht. Der liegt, wenn ich richtig informiert bin, gegenüber Kindern unter 21 Jahren seit 01.01.2013 bei 1000,- €. Nur das, was darüber liegt, ist Verteilungsmasse für Kindesunterhalt. Dabei können im Einzelfall aber noch einige Dinge geltend gemacht werden wie z.B. Fahrgeld, Arbeitskleidung etc., diese Kosten kämen dann noch auf die 1000,- € drauf. Ganz genau weiß ich es aber nicht.

Nun zum Fall Deiner Bekannten: Sie und das Kind, das ja nicht seins ist, gehen bei dieser Berechnung vollkommen leer aus. Das Kind, eben WEIL es nicht seines und ein anderer unterhaltspflichtig ist, Deine Bekannte, weil ihr Anspruch auf Unterhalt nachrangig ist gegenüber dem Unterhaltsanspruch seiner leiblichen Kinder.

Viele Grüße
Ralph

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@ralph

Antwort von laura86 am 29.01.2013, 20:10 Uhr

danke erstmal. Das meine bekannte und das kind in dem sinne leer ausgehen wusste ich. Wollte nur wissen wieviel letzten endes übrig bleibt von seinem lohn, falls gepfändet wird. Also wird es ja dann so berechnet als wäre er alleine und dann hätte er nur 900 euro übrig und der rest würde für unterhalt weggehen.

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Nein Laura...

Antwort von Ralph am 29.01.2013, 20:15 Uhr

1000,- € hat er übrig, plus eventuell z.B. Fahrgeld und Arbeitskleidung. Wenn er 75,- € für eine Monatskarte zahlt, wären es 1.075,- €, die er behält.

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Re: doch ralph... Lach

Antwort von laura86 am 29.01.2013, 20:20 Uhr

er hatte aber schon einmal ne lohnpfändung wegen unterhalt und da blieben ihm auch nur 900 euro übrig. Oder ist das überall unterschiedlich!

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Das kann passieren...

Antwort von Ralph am 29.01.2013, 20:33 Uhr

... wenn er sich nicht wehrt. Er muß sozusagen aufschreien, daß der Selbstbehalt erhöht worden ist. 900,- € war einmal, dann ging es hoch auf 960,- €, und jetzt sind es 1.000,- €. Am besten läßt er sich da mal beraten, wie er da am besten vorgeht.

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Re: dankeschön

Antwort von laura86 am 29.01.2013, 20:36 Uhr

Na dann werd ich ihm gleich mal bescheid geben dass er sich darum kümmert dann bin ich mal gespannt. Dank dir.

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Re: Mangelfall

Antwort von mariecarma am 30.01.2013, 7:59 Uhr

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltsrecht_Allgemein/mangelfall_501.php

Hier kann man es sich gut selber ausrechnen.

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Re: frage

Antwort von shinead am 30.01.2013, 9:40 Uhr

Mangelfall - ganz klar.

Er sollte auf jeden Fall darauf achten, erst gar nicht in die Pfändung zu kommen!
Mit dem Arbeitsvertrag ganz offensiv zum Jugendamt gehen und eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen. Voraussichtliche Werbungskosten - wie von Ralph schon bemerkt auf jeden Fall mit angeben. Die rechnen ihm dann aus, wie viel Unterhalt an welches Kind zu zahlen ist. (1.000 Euro behält er ja auf jeden Fall!) Dann werden zwei Daueraufträge eingerichtet - fertig.

Es gar nicht erst soweit kommen zu lassen ist die beste Alternative! Die meisten Arbeitgeber stellen die Extrakosten für die Bearbeitung von Lohnpfändungen ihren Arbeitnehmern in Rechnung (sind ca. 6 Euro jeden Monat!). Für so manchen Arbeitgeber ist es auch ein Grund für eine Kündigung. Bei mir zum Beispiel steht es im Arbeitsvertrag mit drin. Führt zur fristlosen (kein Wunder - bin hier die Zahlenjongleurin).

Es kann ihm ggf. zugemutet werden einen 400 Euro Job anzunehmen, der ihn in die Lage versetzt mehr Unterhalt für seine Kinder zu zahlen.
Das sollte er in Erwägung ziehen.

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