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Geschrieben von k10284 am 28.11.2012, 9:51 Uhr

Frage zu Antrag Hartz4

Hallo zuammen,

ich schreibe ja hier nicht so oft, aber ich hoffe trotzdem von euch ein paar fragen beantworten zu können, da es hier sicher viele Mamas gibt, die mir weiterhelfen können.

Also ich fange gerade an, meinen Hartz4 Antrag auszufüllen und habe ein paar Fragen dazu:

1. wieviel erspartes darf ich denn haben??? ich weiß da gibt es einen satz pro jahr oder?
2. der KV zahlt 220 euro. das haben wir zu zweit einfach mal festgelegt. ist das so ok? oder wird das amt da stress machen? weil in der tabelle steht, das er 279 euro zahlen muss.... er zahlt aber auch den meisten sprit fürs hin- und herfahren und hat das kind auch 2 mal im monat für eine nacht bei sich.
3. muss die mietbescheinigung vom vermieter ausgefüllt werden oder reicht der mietvertrag? (mir wäre es peinlich zu meiner vermieterin zu gehen, da ich sie gut kenne und unsere kinder in eine klasse gehen. ich will nicht unbedingt, das sie weiß das ich jetzt hartz4 beantrage)
4. was soll ich auf seite 1 bei "erwerbsstatus" hinschreiben?

ja, das sind erstmal die ersten fragen, mit dem rest bin ich schon mal ganz schön weit.

danke, an alle, die vielleicht ein bisschen helfen können und einen schönen tag für euch!!!

LG k102

 
18 Antworten:

Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von Pamo am 28.11.2012, 9:56 Uhr

was mir auffiel:

zu 2. Den Sprit und die Übernachtungen zahlt der Umgangsberechtigte sowieso selber. Das brauchst du ihm nicht von den 279 abzuziehen. Er erhält ja sicher auch das halbe Kindergeld, das ist dafür zu verwenden.
zu 4. Wie ist denn dein Erwerbsstatus? Hast du einen Job?

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von k10284 am 28.11.2012, 10:00 Uhr

nein ich bekomme das ganze kindergeld. er bekommt nichts.

und zu 4. nein ich habe keinen job und verstehe den punkt im antrag auch nicht... soll ich da arbeitslos oder arbeissuchend schreiben? keine ahnung???

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von Pamo am 28.11.2012, 10:06 Uhr

zu 4. Bist du denn arbeitslos? oder arbeitssuchend?
Wie alt ist denn dein Kind, kannst du arbeiten gehen?

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von k10284 am 28.11.2012, 10:08 Uhr

liebe pamo,
ja ich bin arbeitslos bzw. arbeitssuchend.

mein sohn ist 6 jahre und ja ich könnte arbeiten, bin aber schwanger, daher haben die potentiellen arbeitgeber immer abgesagt, wenn sie davon gehört haben. also gehe ich mal davon aus, das ich wohl eher keinen job mehr finden werde. daher stelle ich ja nun meinen hartz 4 antrag.

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von Pamo am 28.11.2012, 10:14 Uhr

Okay, schwanger und arbeitslos. Auch wenn du wahrscheinlich jetzt keinen Job finden wirst, solltest du dich arbeitslos melden, falls noch nicht geschehen. Dann ist dein Status "arbeitslos".
Wenn das Kind geboren ist, änderst du deinen Status zu "Elternzeit".

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Interessant ist eine ganz andere Frage ...

Antwort von Ralph am 28.11.2012, 10:19 Uhr

... und zwar die Solvenz des werdenden Kindesvaters. Arbeitet er? Was verdient er? Er ist Dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.
Der Vater Deines ersten Kindes muß mehr zahlen, sofern er kann.

Das Amt wird bei Väter in die Pflicht nehmen, insbesondere den Vater Deines ungeborenen Kindes, da neben Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt zu prüfen wäre.

Du bist arbeitslos, denn Du hast keinen Job. Alles andere regeln die Arbeitsvermittler. 150,- €/Lebensjahr sind an Vermögen frei zzgl. 750,- € für Anschaffungen.

Ralph

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Re: Interessant ist eine ganz andere Frage ...

Antwort von k10284 am 28.11.2012, 10:28 Uhr

ah danke ralph, das mit den 150 euro muss ich dann nochmal checken, das ist wirklich wenig. und ich hatte mit mehr gerechnet....

ja, der KV von dem ich schwanger bin lebt im ausland... ist alles ein wenig kompliziert. ich würde für meinen unterhalt selbst aufkommen, schaffe das aber mit den 900 euro miete nicht alleine und der zweite punkt ist, das ich nicht versichtert bin, wenn ich jetzt nicht hartz4 beantrage.

der KV von meinem großen wird nicht mehr zusteuern an geld, er zahlt für seinen sohn und mehr nicht, kann er auch nicht, mit seinem einkommen...

der KV von nr. 2 würde gern nach deutschland kommen und ist dabei sich versetzen zu lassen und wird natürlich für uns aufkommen finanziell. nur ist das halt nicht so einfach möglich, wie du dir sicher vorstellen kannst. ich war vor einer woche schon bei pro familia und habe denen meine situation erklärt und sie haben mir gesagt, das meine chancen nicht so schlecht sind für ein paar monate wenigstens 600 euro miete zu bekommen und über die arge versichert zu werden mit meinen kindern.

klar, den rest gebe ich an. der KV wird für mich und das kind zahlen. wir haben so ca. 700 euro kalkuliert, die er zahlen kann. das heißt ich und die kinder bekommen kein hartz 4. wir brauchen nur etwas mietzuschuss und versicherung der krankenversicherung.

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wo wohnst du denn?

Antwort von Milia80 am 28.11.2012, 17:31 Uhr

bei der hohen miete??
kannst du nciht umziehen?

warum ist das zahlen aus dem ausland nciht so einfach wenn er doch eh aufkommen möchte? überweisen und fertig.

So weit ich weiß werden sie daten vom kv anfordern, er bekommt auch ein schreiben wo er seine infos angeben muss.

wie alt bist du denn? je nachdem sind 150 nun nicht sowenig.

angenommen du bist 30 wären das 4500 + die 750, ich glaube die meißten haben das gar nicht.

hast du denn von der tabelle den halben kigeld satz abgezogen?

lg

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von Ikmam am 28.11.2012, 19:52 Uhr

... wieviel darf man haben ???

Du weißt doch, was Du hast oder ?

Irgendwie klingt es mir so, als würdest Du alle und alles schonen wollen - beide Kindsväter und Dein evtl. vorhandenes Erspartes - und dafür lieber bequemerweise mal ne Weile in den Topf greifen.

Falls es so wäre (Konjunktiv!), solltest Du evtl. nochmal drüber nachdenken wofür HartzIV wirklich gedacht ist ...

Vielleicht liege ich ja völlig falsch mit diesen Spekulationen aber es wäre so oder so einfacher, wenn Du für einen konkreten Ratschlag auch konkrete Fakten auf den Tisch legen würdest. Ist ja anonym - also was soll´s ?

VG !

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von k10284 am 28.11.2012, 20:08 Uhr

Also ihr seit ja wirklich gemein. Ich habe ja nur ein paar fragen gestellt weil ich Hilfe brauche.

Ich bin die letzten zwölf Jahre arbeiten gewesen, hatte mich letztes Jahr auf Nachwuchs gefreut und leider mein Baby im 6. Monat noch hergeben müssen. Mein Arbeitgeber hat natürlich keine Rücksicht auf meine Situation genommen und mich freudig wieder in Empfang genommen. Ich habe vorher immer gearbeitet und bin immer ohne einen Cent vom Staat ausgekommen. Das ich dann keinen neuen Job mehr gefunden habe , kann ich ja nicht ändern. Und die KV Zahlen ja wohl genug. Was soll er machen 2000 Euro für mich zählen für Krankenversicherung u d Miete und unterhält? Welche eurer Vater koennen das denn und haben auch noch ein eigenes leben????

Ich habe nie gesagt, das ich dem Staat zukünftig auf der Tasche liegen möchte. Aber ich bin nun mal jetzt in dieser Situation. Und kann sie auch grad nicht ändern. Warum tut eigentlich ja nichtmal was zur Sache. Ich wollte ja nur eine frage beantwortet haben.

Ich kann mich ja von der Brücke Stürzen, damit ich hier niemandem zur Last Falle, wenn ihr meint, das ich Gelder zu Unrecht beantrage.

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von Port am 28.11.2012, 20:15 Uhr

Hallo,

ich finde, Du hast Auskunft auf all Deine Fragen bekommen und zwar freundlich.

Du hast doch eventuell Anspruch auf ALG I, oder?

Im Übrigen ist das, was Du von den KV bekommst bzw. das, was Ihr unter Euch ausgemacht habt, nicht unbdingt relevant, wenn es darum geht, auf staatliche Hilfen zurückgreifen zu wollen. Da geht es vielmehr darum, was der KV leisten kann. Und das wiederum errechnet sich aus seinem Einkommen und nicht aus Euren Vereinbarungen.

Erspartes muss eben auch herhalten, wenn es mehr ist, als das Gesetz vorsieht.

Ebenso verhält es sich mit der Miete. Wenn Du zu zweit 900 Euro Miete hast, dann ist das vermutlich in den meisten Gegenden mehr, als einem ALG II-Empfänger zusteht.

Du möchtest Hilfe, die der Steuerzahler blecht, also musst Du Dir leider in die Karten schauen lassen.

Diese Aussagen betreffen ALG II, nicht ALG I.

Grüße

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wer ist denn gemein?? und warum antwortest du nicht auf die fragen

Antwort von Milia80 am 28.11.2012, 20:16 Uhr

tatsache ist dass man freibeträge einfach ergoogeln kann.

deine miete finde ich für 2-bald 3- personen extrem hoch, warum soll die allgemeinheit dafür zahlen?

du selber sagst laut dt muss er mehr zahlen wie ihr abgemacht habt, dass soll er auch nicht weil andere ja zahlen können?

er soll dich ja nicht komplett unterhalten aber bevor andere zahlen müssen erst die ran die verantwortung dafür tragen.

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Re: wer ist denn gemein?? und warum antwortest du nicht auf die fragen

Antwort von k10284 am 28.11.2012, 20:28 Uhr

Also ich habe alle fragen beantwortet von euch. Und das wir selbst ohne Jugendamt eine unterhaltsregelung getroffen haben weiß ich und die Tabelle kennen wir auch. Anhand der haben wir und ja orientiert und daher habe ich ja nur gefragt, ob das ein Problem ist?

Und das der KV2 700 Euro zählen will haben wir uns auch anhand der Tabellen orientiert, er zahlr sogar mehr als er muss laut dieser Tabellen.

Das ich in der Wohnung bleiben will ist ja logisch, ich habe euch erklärt das er nah Dtl kommen will sobald er versetzt wird. Warum soll ich denn jetzt bitte meine Wohnung in der ich 6 Jahre wohne in eine zwei Zimmer Wohnung täuschen um in ein paar Monaten wieder in eine Dreizimmerwohnung zu ziehen.

Und nochmal. Ich werd so um die Runden kommen, möchte ja für die Kinder kein Geld vom Staat, das kann alles gern verrechnet werden, aber ich brauh ja ne Versicherung und ich kann die Miete so nicht zahlen. Also ich glaube das wenn ich den Hartz vier Satz für mich und zwei Kinder rechne komme ich schon auf mehr als 600 Euro, also Denk ich ja nicht in uberdimensionen. Da beantragen ändere sicher mehr und ruhen sich draufaus.

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Re: wer ist denn gemein?? und warum antwortest du nicht auf die fragen

Antwort von k10284 am 28.11.2012, 20:28 Uhr

Also ich habe alle fragen beantwortet von euch. Und das wir selbst ohne Jugendamt eine unterhaltsregelung getroffen haben weiß ich und die Tabelle kennen wir auch. Anhand der haben wir und ja orientiert und daher habe ich ja nur gefragt, ob das ein Problem ist?

Und das der KV2 700 Euro zählen will haben wir uns auch anhand der Tabellen orientiert, er zahlr sogar mehr als er muss laut dieser Tabellen.

Das ich in der Wohnung bleiben will ist ja logisch, ich habe euch erklärt das er nah Dtl kommen will sobald er versetzt wird. Warum soll ich denn jetzt bitte meine Wohnung in der ich 6 Jahre wohne in eine zwei Zimmer Wohnung täuschen um in ein paar Monaten wieder in eine Dreizimmerwohnung zu ziehen.

Und nochmal. Ich werd so um die Runden kommen, möchte ja für die Kinder kein Geld vom Staat, das kann alles gern verrechnet werden, aber ich brauh ja ne Versicherung und ich kann die Miete so nicht zahlen. Also ich glaube das wenn ich den Hartz vier Satz für mich und zwei Kinder rechne komme ich schon auf mehr als 600 Euro, also Denk ich ja nicht in uberdimensionen. Da beantragen ändere sicher mehr und ruhen sich draufaus.

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Re: Frage zu Antrag Hartz4

Antwort von Ikmam am 28.11.2012, 20:33 Uhr

Getroffene Hunde bellen ...

Hier ist keiner gemein. Auch mein Posting war nicht als "gemein" gedacht, wenn´s so angekommen ist, tut es mir leid. Wenn es ein Grund wäre, sich von der Brücke zu stürzen, wäre das Tal darunter schon voll.

Es ist eine Unsitte in Foren, dass manche Leute anfangen zu "brüllen", statt einfach mal klar zu sagen wie es aussieht und in meinen Augen tust Du genau das. Keiner will Dir ein "Recht" absprechen ! Nur ist es ein Unterschied, was Du subjektiv als "Recht" empfindest und was objektiv gilt - ungefähr in dem Sinne wie Port schon schrieb.

Es ist halt einfach Fakt: Wenn ich Unterstützung vom Amt haben möchte, MUSS erst geklärt sein, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt. Und das entscheidet das Amt nach Gesetz. Das kann subjektiv ziemlich bitter sein - objektiv ist es aber nur fair.

VG !

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Moment ...

Antwort von Ikmam am 28.11.2012, 20:42 Uhr

... es geht nicht drum, was Du beantragen MÖCHTEST. Du sollst und musst auch nicht märtyrermäßig auf etwas verzichten.

Aber falls Du z.B. zig-tausend Euro gespart hast (die Frage wurde z.B. nicht beantwortet) wirst Du sie schlicht und einfach für Deinen gefühlten logischen Anspruch auf die größere, teure Wohnung verwenden müssen, bevor Du Wohngeld bekommst. Oder evtl. für den Beitrag in eine freiwillige KV. Wenn nicht viel Einkommen da ist, ist die KV auch entsprechend günstig. Aber auch DIE werden fragen, wie es sich mit den Vätern verhält.

Es gibt hier viele, die lieber anders wohnen würden. 900€ für 3 Zimmer - wow ... hätte ich auch gern. Wir sind zu fünft und kommen mit rund 600€ aus. Ob das nur an der Lage liegt ?

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Re: wer ist denn gemein?? und warum antwortest du nicht auf die fragen

Antwort von Milia80 am 28.11.2012, 21:02 Uhr

ich habe diverse fragen gestellt u.a. ob hälftig kigeld schon abgezogen ist.

du hast mit keinem wort erwähnt dass ihr ein paar seid und zusammen ziehen wollt.
zumal für die verhältnisse hier auch für eine 3 zimmer wohnung die miete zu hoch wäre und wenn ihr zusammen zieht werdet ihr da er ja anscheinend gut verdient eh nicht mehr reinfallen.

versuch doch erst mal wohngeld!?

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so besser?

Antwort von mama.frosch am 28.11.2012, 21:33 Uhr

1.: an erspartem darfst du 150 euro pro lebensjahr zzgl. 750 euro haben. was du darüber an vermögen hast musst du erst aufbrauchen. es funktioniert aber nicht, in einem monat noch mal schnell für 20.000 euro ein auto zu kaufen und die wohnung zu renovieren - du musst rückwirkend kontoauszüge vorlegen.

2. was du unterhaltsmäßig mit den vätern abmachst ist deine sache, solang du keine öffentlichen gelder beantragst. tust du das, werden die väter gemäß den gesetzlichen gegebenheiten, zu denen auch die dd zählt, herangezogen. "goodwill" deinerseits funktioniert da nicht.

3. so wie ich es kenne reicht der mietvertrag nicht, sondern muss auch die bescheinigung vom vermieter ausgefüllt werden.


weiteres:

auch in dem fall, wenn du öffentliche gelder beantragst, gibt es bzgl. der wohnung einen rahmen. für eine zweiraumwohung liegt der bei 60qm, je nach arge ist da noch etwas spielraum drin solange du das, was durch eine größere wohnung an zusätzlicher miete (also über das hinausgehend, was die arge übernimmt) anfällt, selbst (aus deinem regelbedarf oder durch ein angerechnetes einkommen) zahlen kannst.

ob das wohngeldamt für eine 900euro-wohnung für 2 personen irgendwas dazugibt weiß ich nicht da es "bedarfsmäßig" sehr viel ist und das, wenn man öffentlcihe gelder beanspruchen will, eben unter privatvergnügen fällt (ich vermute mal, die meisten hätten gern eine große wohnung...).

wenn du verwertbare angaben zu den einkommens- und wohnverhältnissen machen würdest, würdest du zahlenmäßige richtwerte bekommen, mit welcher unterstützung du rechnen kannst und mit welcher nicht.


fies fand ich aber keine der antworten... - ohne fakten kann man solche fragen einfach nicht beantworten und auch die arge oder wohngeldstelle werden bei einer 900euro-wohnung für zwei personen nachhaken.

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