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Geschrieben von kleinerRubin am 02.06.2005, 13:47 Uhr

Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind

Hallo,

Junior ist ein uneheliches Kind, von dessen Erzeuger ich mich kurz vor der Geburt getrennt habe. Er zahlt jetzt den Mindestsatz, also grad die 192 €.

Seit einigen MOnaten ist er jetzt wieder verheiratet. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt wenn er in seiner Ehe jetzt ein weiteres Kind bekommt? Muss er für meinen Kleinen dann weniger zahlen? Oder gibt es ein erstrecht, weil Junior sein erstes Kind?

Sowohl er als auch seine neue Frau haben den Beamtenstatus, falls die Info weiterhilft.

Grüßle,

Rubinchen

 
8 Antworten:

Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind

Antwort von MelliS am 02.06.2005, 13:54 Uhr

Nein du bekommst den vollen Unterhalt weiter der steht dir zu und es ist egal wieviele Kinder er noch bekommt.

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nein

Antwort von RainerM am 02.06.2005, 14:03 Uhr

Hi,
also erstens steht dem Kind der UNterhalt zu, was sich zB dann besonders zeigt, wenn ein Kind fremd untergebracht wird.

Dann muss er im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zahlen, sollte diese sinken, zB wegen vieler Unterhaltspflichten, kommt es zum Mangelfall und dann kann der Unterhalt drastisch sinken.

Zu deinem Fall Rubin:
Es kommt jetzt sehr darauf an, wie gut er verdient.

Alle Kinder!!! sind im Unterhaltsanspruch gleichrangig.

Die Ehefrau ist i.d.R. mit den Kindern auch gleidhrangig, wobei es bei den zweiten Ehefrauen oft noch andrs ist.

Warst du mit dem Kindsvater verheiratet?

Bisher gab es eine Unterhaltspflicht für den Vater, nach Geburt des Kindes werden es zwei oder drei (2 Kinder, eine Ehefrau) sein.
Von daher kann der Kindesunterhalt um zwei Einkommensstufen abgesenkt werden.

Der Zahlbetrag wird jedoch glöeich bleiben, da der Zahlbetrag der ersten 6 Einkommensstufen gleich ist.

Nur wenn es zum Mangelfall kommen sollte, und das kann bei Uterhaltspflicht für die Ehefrau dazu kommen, dann wird eine Mangefallberechnung durchgeführt und die "Verteilungsmasse" auf alle drei Unterhaltsberechtigte nach ihrem theoretischen Ansprüchen verteilt werden.

Gruss

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Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind

Antwort von kleinerRubin am 02.06.2005, 14:04 Uhr

Danke für die schnelle Antwort!

Es wird also zwischen den Kindern differenziert die später kommen, seh ich das richtig? Was macht denn aber ein Mann der zb 4 Kinder mit unterschiedlichen Frauen hat? Der wird ja kaum 4x192 € beispielsweise zahlen können?

Frage nur zum besseren Verständnis.

Rubinchen

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Re: Frage wg Unterhaltszahlung bei unehelichen und neuen ehelichem Kind

Antwort von RainerM am 02.06.2005, 14:07 Uhr

NEIN!!!
Alle Kinder sind gleichrangig, nur ihr alter ist wichtig bei der Einstufung und das Einkommen des Pflichtigen.

Im Falle eines Mangefalles muss dem Pflichtigen der Selbstbehalt (ab Juli 890Euro) verbleiben, der Rest wird dann auf die Berechtigten aufgeteilt indem man die Verteilungsmasse entsprechend der einzelnen Ansprüche quotet.

Gruss

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Re: nein

Antwort von kleinerRubin am 02.06.2005, 14:11 Uhr

Hallo Rainer,

nein wir waren nicht verheiratet. Er ist während unserer Beziehung nur von seiner ersten Frau (kinderlose ehe) geschieden worden.

Ich weiss das er damals ca 1300 € netto hatte.

Was ich nicht ganz nachvollziehen kann ist folgendes: Seiner Ehefrau gegenüber hat er eine Unterhaltspflicht? Sie arbeitet im gleichen Verein wie er. Ich lebe jetzt das 2. Jahr ohne Erziehungsgeld weil ich die Elternzeit verlängern musste. Da er seine Schulden vorschiebt, muss er mir keinen Unterhalt zahlen. Kann es denn dann angehen das eine Unterhaltspflicht seiner Ehefrau gegenüber besteht?

Ich würds einfach unfair finden, wenn Juniors Unterhalt gesenkt würde, weil er ein weiteres Kind bekommt, obwohl beide gut verdienen.

Rubinchen

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Mangelfall

Antwort von RainerM am 02.06.2005, 14:26 Uhr

hi,
also dein Kind bekommt ein Geschwisterchen und ich hoffe, dass du es dem Jungen gegenüber auch soi darstellst und nicht von Halbgeschwister oder was weiss ich redest,... der "Erzeuger" ist nämlich schon schlimm genug.

Ich versuche das Ganze mal anhand der Zahlen zu erläutern:

Seine Ehefrau ist wegen des Säuglinges nicht zur Arbeit verpflichtet.
Ehegatten sind einander zu Unterhalt verpflichtet, insbesondere wenn es gemeinsame Kinder gibt.

Aber schon alleine die Kindesunterhalte dürften ihn an den Selbstbahlt bringen:

Um es einfach zu machen, 2*199euro = 398Euro.

1300euro - 398Euro= 902euro

Wobei "berücksichtigungsfähige" Schulden sein einkommen vermindern können.

Der Selbstbehalt beträgt 890euro.
Für seine eherau wäre er auch unterhaltspflichtig, dann müsste man es so rechnen:

1300-890= 410euro Verteilungsmasse

Bei Mangefall werden die Regelbeträge für den KU genommen, also 2*204Euro
Für die Ehefrau nehme ich mal den Bedarf einer nicht Erwerbstätigen, also 770Euro

Unterhaltschulden zusammen: 2*204 + 770= 1170Euro

Anspruch eines Kindes:

204 * 410 /1170 = 72Euro

Aber bei dem Einkommen dürfte die Ehefrau schnell wieder arbeiten wollen, dann ginge es nur noch um zwei Kinder.

Kannst dir aber in der Düsseldorfer tabelle die Berechnungen für Mangelfall angucken.
Gruss

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Re: Mangelfall

Antwort von kleinerRubin am 02.06.2005, 14:42 Uhr

Hallo Rainer,

danke für die Info und Berechnung! :o)

Noch ist bei den beiden kein Kind unterwegs. Auch weigere ich mich deren Kind als GEschwisterchen meines Sohnes zu sehen. Hab wegen den beiden vor der Geburt schon genug mitzumachen gehabt. Auch kümmert er sich nicht um den Kleinen und hat ganz klar gesagt das sein nächstes Kind immer an erster Stelle stehen wird, als es zwischen uns vor über nem halben Jahr mal zum Gespräch kam.

Mein Ex ist der Erzeuger, mehr nicht. Ich red vor Junior nicht schlecht von ihm, aber er existiert nunmal nicht in unserem Leben, was er sich selbst zuzuschreiben hat. Aber das is ein ganz anderes Thema.

Dank dir auf jeden Fall fürs Aufklären.

Grüßle,

Rubinchen

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Ja dieses"Mist" habe ich auch.........

Antwort von britta + stacy am 03.06.2005, 9:31 Uhr

Hallo!

Ja, diesen Magelfall habe ich auch, da vom KV die neue Frau auch arbeitslos war und obwohl sie Arbeitslosengeld bekam wurde der Unterhalt meiner Tochter runtergestuft........... auf 77 Euro!!

Da ich aber nun verheiratet bin in neuer Partnerschaft bekomme ich vom Jugendamt KEIN Unterhaltszuschuß in der Höhe des jetzigen Unterhaltsvorschußes........ also die Differenz zwischen dem was der KV zahlt und das was die Unterhaltsvorschußregelung zahlt ( 77 KV, ich glaube hier 122 Kind unter 7 davon die Differenz zahlt das Jugendamt dazu.........

Grumpf

Da der KV jetzt noch ein Kind hat , will er evtl. den Unterhalt neu verhandeln lassen....... er ist ja sooooooooo ein "armes" Schwein............. ( musste jetzt sein )

Also mach dich auf alles gefasst, wobei es auch darauf ankommt, welche Stadt / Gericht zuständig ist ( gibt meilenweite Unterschiede )

:)

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