Geschrieben von Saiya am 01.07.2004, 9:45 Uhr |
Frage wegen Unterhalt bei Scheidung
Hallo WM,
also die Unterhaltsfrage kann man so pauschal nicht beantworten, denn der Ehegattenunterhalt wird aus dem bereinigten Nettoeinkommen berechnet, also Nettoeinkommen abzgl. Kindesunterhalt, abzgl. diverser anderer Ausgaben, etc.
Deine Freundin sollte sich da an einen Fachmann wenden, der alle Unterlagen prüft und dann den Unterhalt berechnen kann.
Viele Grüße
Cindy
- Frage wegen Unterhalt bei Scheidung - Wartender Mond 01.07.04, 8:06
- Re: Frage wegen Unterhalt bei Scheidung - Saiya 01.07.04, 9:45
- Re: Die Freundin soll ihren Hintern in die Hand nehmen und arbeiten!!! Weiteres weiß der RA. LG Andrea - Jana 03.07.04, 17:39