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Geschrieben von Sunny_79 am 18.06.2013, 21:49 Uhr

Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Judendamt

Hallo, ich hab mal eine Frage zur Verfahrenskostenhilfe, wenn die Vaterschaftsanerkennung übers Jugendamt läuft. Es ist so, dass der Kindsvater die Vaterschaft nicht anerkennen will. Daher läuft das Ganze jetzt übers Jugendamt. Ich weiß 100prozentig, dass er der Vater ist. Kann es dann sein, dass ich die Kosten der Verfahren jetzt selbst tragen muss, wenn er noch keinen Verdienst hat und ich ausreichend hohes Elterngeld (da berufstätig) erhalte? Das wär ja unfähr. Ich dachte immer, dass der KV die Kosten tragen muss, wenn sich herausstellt, dass er der Vater ist. Aber was, wenn er nichts / noch nichts verdient?

 
8 Antworten:

Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Judendamt

Antwort von Sunny_79 am 18.06.2013, 22:35 Uhr

Huch, peinlicher Tippfehler im Betreff. War keine Absicht.

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Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Judendamt

Antwort von Holzkohle am 18.06.2013, 23:06 Uhr

wer hat den Test beantragt?

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Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Judendamt

Antwort von kravallie am 19.06.2013, 7:30 Uhr

das kind ist der kläger und wenn er der vater ist, muß er alles bezahlen.
du bist außen vor.

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Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Jugendamt

Antwort von Sunny_79 am 19.06.2013, 11:27 Uhr

Den Test hat er beantragt. Zumindest hat mich das Jugendamt angeschrieben, dass er denkt er sei nicht der Vater. Jetzt hab ich einen Termin, indem das weitere Vorgehen besprochen werden soll. Hab auch die Unterlagen zur Verfahrenskostenhilfe erhalten und muss diese Ausfüllen. Auch wenn das Kind klagt, dennoch muss ich alles offenlegen und notfalls erstmal zahlen. So habe ich es zumindest gehört. Kennt sich da jemand aus?

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Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Jugendamt

Antwort von Holzkohle am 19.06.2013, 12:51 Uhr

er hat beantragt - er zahlt. Und wie schon geschrieben wurde, sobald das JA mit eingebunden ist und im Namen des Kindes dessen Interessen vertritt, musst Du maximal mal irgendwann etwas vorschießen (was ich in diesem Fall nicht einmal glaube, da der Test vom KV beantragt wurde!)

Ich denke, dass Du diesen Antrag ausfüllen sollst ist eine reine Formsache. Mich wundert es ehrlich gesagt...

Ich hätte übrigens im Falle der Zwangsvollstreckung im Ausland gegen den Kv ebenfalls für die Vollstreckungskosten (für Gerichtsvollzieher usw) in Vorlage treten müssen.

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Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Jugendamt

Antwort von Sunny_79 am 19.06.2013, 20:21 Uhr

Danke dir! Hat sich zum Glück heute erledigt. Heute kam ein Brief vom Jugendamt. Er will privat einen Test machen.

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Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Jugendamt

Antwort von Holzkohle am 19.06.2013, 22:33 Uhr

wie "privat" - bei dem dann rauskommt, er ist nicht der Vater, weil irgendwer anders seine "Gene" abgegeben hat???? Hui.

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Re: Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Jugendamt

Antwort von Sunny_79 am 21.06.2013, 23:36 Uhr

Da ich hundertprozentig weiß, dass er der Vater ist würde ich dann Klagen auf einen weiteren Test. Selbst das Jugendamt akzeptiert erstmal den Test. Er würde dann ja strafbar handeln. Immerhin zahlt der Staat derweil den Vorschuss.

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