Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 22.12.2005, 15:50 Uhr |
Erziehungsurlaub
Nein.
Der Erziehungsurlaub (der seit 2001 übrigens Elternzeit heißt) muß 8 (?) Wochen vor Antritt mitgeteilt werden, dann allerdings in seiner ganzen Pracht (also incl. Unterbrechungen, falls denn welche geplant sind).
Allerdings stehen Dir nicht mehr die vollen drei Jahre zu. Du kannst jetzt etweder Elternzeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes nehmen und das letzte Jahr aufheben, oder EZ bis zum 3. Geburtstag des Kindes nehmen.
Hast Du Erziehungsgeld schon beantragt? Das steht Dir natürlich zu (je nach Bundesland bis zum 2. oder 3. Gbeurtstag). Aber das könntest Du u.U. auch jetzt schon bekommen.
Wenn das Geld auch mit Erziehungsgeld nicht reicht (bzw. für das 3. jahr) kannst Du Wohngeld oder sogar ALG2 beantragen, allerdings abhängig von den Einkommensverhältnissen des Kindsvaters. Der Kindsvater ist dem Kind natürlich unterhaltsverpflichtet (wenn er nicht zahlen kann bekommst DU UHV), in den ersten drei Lebensjahren des Kindes u.U. auch Dir. Diese Ansprüche müssen ausgeschöpft werden, bevor Du ALG2 beantragen kannst.
Da Du im AE-Forum postetst, gehe ich davon aus, daß Du mit dem Vater des Kindes nicht zusammenlebst. Ansonsten sieht es noch wieder anders aus.
Wenn Ihr verheiratet seid oder wart sieht es auch wieder anders aus.
- Erziehungsurlaub - Jessica1602 22.12.05, 15:18
- Re: Erziehungsurlaub - Elkelein 22.12.05, 15:23
- Re: Erziehungsurlaub - Elisabeth mit Fumi & Temi 22.12.05, 15:50
- Re: Erziehungsurlaub - Pyra 23.12.05, 7:41
- beim lesen, meinte ich... ;) LG, ot Pyra - Pyra 23.12.05, 7:42
- Re: Erziehungsurlaub - Pyra 23.12.05, 7:41
- Re: Erziehungsurlaub - Elisabeth mit Fumi & Temi 22.12.05, 15:50
- Re: Erziehungsurlaub - Elkelein 22.12.05, 15:23