Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 25.07.2021, 12:48 Uhr

Den Schritt wirklich wagen

Wenn du jetzt schon Zweifel hast, dann trenn dich unbedingt vor der Geburt des Kindes.
Sofern du nichts Anderslautendes unterschreibst, hat er zunächst kein Sorgerecht, weil ihr nicht verheiratet seid. Er kann es aber später beantragen und wird es bekommen.

Was die Whg betrifft: Falls er vor der Geburt auszieht, kannst du die Whg halten, indem du ein Zimmer untervermietest. Vielleicht machst du sogar eine WG mit einer anderen AE-Mutter?
Falls er nicht auszieht, solltest du es tun.

Wichtig ist, dass ihr vor der Geburt des Kindes physisch getrennt seid.

 
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