Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 24.07.2021, 15:45 Uhr

Den Schritt wirklich wagen

Hallo,

wenn ihr nicht verheiratet seid, dann hast du meines Wissens erst einmal das alleinige Sorgerecht. Er kann es aber beantragen und dann wird er es wahrscheinlich auch bekommen, deshalb würde ich da im Zweifel keine schlafenden Hunde wecken.

Würde er denn freiwillig aus der Wohnung ausziehen? Das wäre die einfachste Lösung. Wenn nicht, gibt es für dich eine Möglichkeit, woanders unterzukommen? Noch vor der Geburt? Wenn ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben habt, seid ihr auch gemeinsam für die Mietzahlung verantwortlich.

Ich würde erst einmal versuchen, das gemeinsame Wohnen zu beenden.

Liebe Grüße
Sabri

 
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