Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 05.11.2018, 20:15 Uhr

Dann laß die Vorgeschichte weg

Hier muss ich Strudelteigteilchen beipflichten.

Ich hatte vor einem Jahr üble Probleme mit dem Jugendamt, allerdings aus anderen Gründen. Früher habe ich deren Hilfe gerne in Anspruch genommen und die Zusammenarbeit klappte auch jahrelang reibungslos (Familienhilfe immer dann, wenn ich merkte, dass ich an meine Grenzen stieß).

Bis ich eine neue, übermotivierte Sachbearbeiterin bekam. Die plötzlich, für mich ohne ersichtlichen Grund, Druck aufbauen und sich wohl auf meine Kosten profilieren wollte.
Plötzlich fielen dann auch solche Begriffe wie "Kindeswohlgefährdung" und "Jugendgericht" und was weiß ich, bloß weil ich mit der Hilfe nicht mehr einverstanden war und die Maßnahme beenden wollte. Es war auch so, dass Kind1, wegen der die Maßnahme durch mich beantragt wurde, volljährig war. Somit entfiel die Grundlage. Kind2 wurde am Ende auch aufgenommen, sie hätte dringend eine Förder- oder Integrationsmaßnahme in der Schule wegen ihrer Teilleistungsstörungen benötigt. Weder die Grundschule noch das Amt kamen drei Jahre lang in die Puschen, obwohl das Problem bekannt war. Plötzlich sollte - ein Vierteljahr vor dem Übergang an die weiterführende Schule - ganz, ganz schnell was geschehen. Da war ich auch nicht mehr bereit zu kooperieren. (Unnötig zu erwähnen, dass sie bereits nach drei Monaten an der neuen Schule Integrationskind ist und intensiv gefördert wird, ich bin darüber sehr, sehr froh.)

Ich habe mir dann gegenüber dem Amt einen Anwalt genommen. Bei mir hat zum Glück ein Schreiben genügt um aus der Sache raus zu kommen

Aber inzwischen kann ich kein uneingeschränktes Loblied mehr auf das JA singen. Alles steht und fällt in der Tat mit dem Sachbearbeiter. Unser Amt hat - wie mir kürzlich jemand erzählte - einen schlechten Ruf und agiert wenig qualifiziert.
Dann muss man sich eben auf die Hinterbeine stellen und mit harten Bandagen kämpfen. Solche Stellen wie VAMV oder Väteraufbruch können da (hoffentlich) helfen und unterstützen und über die Rechte aufklären. Ich wäre zB auch nie auf den Gedanken gekommen,dass man nicht dazu verpflichtet ist, die JA-Mitarbeiter in die Wohnung zu lassen so lange es keine gerichtliche Verfügung gibt. Hier hieß es immer: Ich muss das unbedingt sehen.

Jedenfalls rate ich zum Anwalt und drücke die Daumen, dass das ganze Trauerspiel bald beendet ist und du dein Kind endlich bei dir hast.

 
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