Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 09.02.2010, 8:35 Uhr

Bitte um eure ehrliche Meinung !!!

ich kann das schon verstehen, wenn Kindergartenplätze oder Krippenplätze nur an berufstätige Mütter vergeben werden - eine Sache, die in unserem alten Regelkindergarten leider gar nicht praktiziert wurde und Grund dafür war, dass viele berufstätige Mütter ohne Platz auf der Straße standen und nicht arbeiten gehen konnten. Ich rede hier wohlgemerkt von Volltagsplätzen.

Dein Arbeitgeber hat sich darauf eingestellt, dass Du erst in einem Jahr wiederkommst, verstehe ich das richtig? Und hat dementsprechend sein Persoal stationiert. Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, ob Du jetzt bei vorzeitigem Abbruch der Elternzeit Anspruch auf Deinen Arbeitsplatz hast, frag doch hier mal im Rechtsforum die Frau Bader, die kann Dir das sicherlich genauer beantworten.

LG Sue

 
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