Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Prinz am 01.04.2003, 9:04 Uhr

Bewährungsrecht......

Wenn Du Dich jetzt"auf den Schlips getreten" fühlst, sorry, war nicht beabsichtigt.

Tatsache ist aber nun, daß sie diese Möglichkeit hat.

Und ob das/die Kind/er bei Vater oder Mutter leben ist in dem Fall ja schnurzegal! Und Wenn die Mutter dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen will (gibt´s auch), kann sie das auch tun. Nur in einer Situation, in der sie nicht sicher ist, ob sich der KV um´s Kind kümmern wird, kann sie ja mal abwarten. Das sie wegen einer eventuell neuen Partnerin das gemeinsame Sorgerecht verweigert muß ja nicht gleich sein. Wenn das bei dir so ist/war, schade für Euch und die Kids.

Deine Mutmaßung, daß ich hier den Vater "ausschalten" will, finde ich - sorry - affig!

LG, Prinz

 
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