Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi + Temi am 31.03.2003, 16:53 Uhr

Nun ja

Wenn er tatsächlich zu wenig hat, kann es sein, daß Dir wirklich Sozialhilfe zusteht. ABER: Wenn Du einen Antrag auf Sozialhilfe stellst, wird automatisch geprüft, ob jemand anders Dir unterhalsverpflichtet ist. Und dann wird er halt vom Sozialamt angeschrieben....

Es wäre also besser für ihn, wenn er das mit Dir gütlich macht - u.U. mit Hilfe des Jugendamtes, wie Richie vorschlug.

Aber mache Die Entscheidung bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts bitte nicht von seiner "Zahlunsgwilligkeit" abhängig. Mein Mann ist ein beziehungstechnisches Schwein, aber ein supertoller Vater. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Gruß,
Elisabeth.

 
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