Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 01.04.2003, 9:42 Uhr

Unter rein pagmatischer Sicht......

Hallo Rainer,


......gebe ich dir Recht.

**Wenn man diesen Konflikt jedoch im Vorwege vermeiden kann, dann sollte man das tun.**
Ich gehe immer davon aus, daß frau/man Konflikte immer dann bewältigt, wenn sie da sind. Unter deinem Gesichtspunkt der Prophylaxe wäre auch Kinderkriegen
zuerst zu vermeiden wegen evtl. auftretender Konflikte.
Zudem entstehen eben n e u e Konflikt-
herde durch die Vermeidung gemeinsamer elterlicher Sorge.
Deine weiteren Absätze verkennen m.E.
die überwältigende Bedeutung von Macht
und Ohnmacht in einem so engen, sehr stark auch unterbewußt gesteuerten Ver-
hälnis von werdenden/frischgebackenen Eltern.
** Ein Vater, der sich seinem Kind wegen eines Formalismusses zu- oder abwendet, der kann seinem Kind nicht die Kontinuität geben, die ein heranwachsender Mensch über viele viele Jahre dringend benötigt.**
Elterliche Sorge ist in der Gesamtheit seiner Verfügungs- und Vertretungskom-
petenzen nicht nur ein formales (Papier)
Recht, sondern eben als solches überwiegend auch ein qualifizierendes
Elternrecht von grundlegender Bedeutung:
1. Namensbestimmungsrecht
2. Aufenthaltsbestimmungsrecht
3. Vermögenssorgerecht
4. ein Recht, zu wichtigen Entscheidungen
betreffs des Kindes g e f r a g t
zu sein(werden zu müssen),
mitzubestimmen in:
a)Gesundheitsürsorge
b)Antragsberechtigungen bei öffentlichen
Stellen
Du willst mir doch nicht erzählen, daß die Summe all' dieser Rechte eine Papier-
Formalie sei. MfG Richie

 
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