Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 02.04.2003, 16:00 Uhr

Rechteeinforderung.

Hallo lucile,

es ist nicht eine 'Rechteeinforderung', um die es mir geht, sondern um die Feststellung nicht vorhandener Rechte, Rechte, die überhaupt erst eine Plattform
für gleichberechtigte Elternschaft wären.
Es ist allgemeine Binsenweisheit, daß
engagierte, motivierte Mitarbeit an einer
gemeinsam beförderten 'Sache' nur bei
Mitbestimmung und Gleichrangigkeit der
'Mitarbeiter' möglich ist, nur bei ue Elternschaft soll das nicht gelten, komisch.
Ich werte deine Vermutung, hier walteten
noch mütterliche Rollenbilder, als glatten projektiven Irrtum, denn 1. war
von kochen, waschen und putzen keinerlei Rede im Zusammenhang mit einem 'Sorgerecht', und 2. halte ich trotz
vorhandener gesetzlicher Umstände ein
'Sorgerecht' für Väter von Mütter Gnaden
für blanken Unsinn, weil ich denke, daß
grundlegende Elternrechte nicht persönlichen individuellen Opportunitäten
und Willkürlichkeiten oder auch nur
subjektiv geschmacklichen Präfrenzen
unterworfen sein sollten.
Natürlich stehen Pflichten und Rechte Hand in Hand, z.Zt. aber haben eben
ue Väter (fast) keinerlei Rechte,auf deren
Basis unveräußerliche Elternpflichten einforderbar wären, und das a priori,
grundsätzlich und unbesehen.
MfG Richie

 
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