Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 01.04.2003, 8:56 Uhr

Bewährung

Ich kann deinen Argumenten nicht immer folgen.

Wenn eine gemeinsame Sorge besteht - entweder wegen einer Ehe oder einer Sorgeerklärung - und es stellt sich heraus, dass einer der Elternteile nicht in der Lage ist, GEMEINSAM für das Kind zu sorgen, dann würde der betreuende Elternteil mit Erfolg das alleinige Sorgerecht erkämpfen.

Wenn man diesen Konflikt jedoch im Vorwege vermeiden kann, dann sollte man das tun.

Es ist in einem wie hier vorliegenden Fall nicht nur eine Bewährung für den Vater, sondern auch für die Mutter.
Beide müssen sich erst gegenseitig bestätigen, dass sie zu gemeinsamen den Kindeswohl dienendem Handeln befähigt sind.

Wenn die Mutter also erst einmal abwartet, wie sich die Situation entwickelt, erkenne ich nicht, dass dem vater Unrecht geschieht, denn auch er kann erkennen, dass die gemeinsame Wahrnehmung des Erziehungsrechtes mit der Mutter nicht möglich ist.... so sehe ich das zB in meinem höchst persönlichen Fall.

Wenn du annimmst, dass ein Vater sich von seinem Kind abwendet, nur weil die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, dann denke ich, hat die Mutter recht.

Ein Vater, der sich seinem Kind wegen eines Formalismusses zu- oder abwendet, der kann seinem Kind nicht die Kontinuität geben, die ein heranwachsender Mensch über viele viele Jahre dringend benötigt.

cu

 
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